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0601 199
Fortentwicklung eines Verfahrens zur Auswertung und Analyse automatisch erhobener Daten von Verkehrsströmen an Straßenquerschnitten
1.149
IDN 706515
Forschungsstelle Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Verkehrswesen (Prof. Dr.-Ing. H. Topp)
Bearbeiter Riel, J.
Lagemann, A.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Mai 2000

Mit dem Forschungsprojekt wurde ein prototypisches Erhebungsinstrument zur automatisierten Kennzeichenerfassung zur Gewinnung von Daten über Verkehrsströme entwickelt, das die traditionell bereits genutzten Erhebungsmethoden (manuelle Zählung, Schlauchzählgerät, Induktivschleife, US, IR, Akustiksensoren, Weight-in-motion, Videoerfassung für Objekte, Knotenpunktzählung, Luft- und Satellitenaufnahmen, Telematikanwendungen) ergänzt und erweitert. Die Erkennungsrate erwies sich über den zeitlichen Verlauf der Tests als annähernd konstant, wobei die Einsatzmöglichkeiten allerdings durch die notwendige Einengung auf einen Fahrstreifen derzeitig noch ein-geschränkt sind. Die Ergebnisse können zu einer verbesserten Hochrechnung bei verkehrsplanerischen Aufgabenstellungen dienen. Die automatisierte Kennzeichenerkennung stellt ein ausbaufähiges Erhebungsinstrument dar, wobei ein vollautomatischer Einsatz auf Grund der noch relativ hohen Fehlerrate (30 %) noch nicht möglich ist.

Veröffentlichung Fortentwicklung eines Verfahrens zur Auswertung und Analyse automatisch erhobener Daten von Verkehrsströmen an Straßenquerschnitten / Hartmut H. Topp ; Jan Riel ; Achim Lagemann. Unter Mitarbeit von Christoph Hupfer ; Volker Rudolph. Hrsg. vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Abt. Straßenbau, Straßenverkehr, Bonn. - Bonn : Bundesdruckerei, 2001. - 80 S.: zahlr. B., T., Q. - (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik ; 823) Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 71, 2001; Bonn: Bundesdruckerei, 2001, 80 S., zahlr. B, T, Q (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBW, Bonn) H. 823)