Zurück Vor
050304 574
Evalutation des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
82.806
IDN 0
Forschungsstelle PTV Transport Consult GmbH, Karlsruhe
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Bonn
Stand Beginn: März 2023

Im Zuge der Gesetzesnovelle wurden mit dem Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) und dem Gebündelten Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG) zwei neue Verkehrsformen geschaffen, die einen rechtssicheren Betrieb von bedarfsgesteuerten Sammelfahrten (Ridepooling) ermöglichen. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Barrierefreiheit im Gebündelten Bedarfsverkehr und im Taxiverkehr (§ 64c PBefG) eingeführt. Im Rahmen einer etwa zweijährigen Evaluationsphase ist unter anderem zu untersuchen, inwieweit die mit der Novelle angestrebten Ziele erreicht werden, wie sich die neuen Verkehrsformen in das Gesamtgefüge des gewerblichen Straßenpersonenverkehrs einpassen, in welcher Form die Barrierefreiheit gewährleistet wird, welche Vor- beziehungsweise Nachteile sich aus unterschiedlichen Perspektiven ergeben und wie die Genehmigungsbehörden das neue Recht anwenden. Begleitet werden soll das Evaluationsprojekt durch zwei fachliche Betreuerkreise. Die Evaluationsergebnisse werden in zwei Berichten (Neue Verkehrsformen, Barrierefreiheit) dokumentiert, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dem Deutschen Bundestag vorlegen wird.

Veröffentlichung