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0503 268
Stadtgestalterischer Beitrag als Planungsinstrument der Straßenraumgestaltung
77.200/87
IDN 705723
Forschungsstelle Technische Hochschule Darmstadt, Fachgebiet Straßenentwurf und Straßenbetrieb (Prof. Dr.-Ing. W. Durth)
Planungsbüro Heinz, Moritz und Partner, Aachen
Bearbeiter Vogt, C.
Hanke, H.
Heinz, H.
Auftraggeber Bundesminister für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Januar 1990

Die Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiete (ESG 87) sehen vor, daß künftig anzustrebende Straßenraumentwürfe neben dem technischen Entwurf auch einen Teil zur Berücksichtigung der gestalterischen Belange enthalten sollen. Inhalt und Form derartiger Stadtgestalterischer Beiträge konnten zum Zeitpunkt der Herausgabe der ESG im Jahr 1987 allerdings nur recht grobbeschrieben werden, da nur sehr wenige derartige Entwürfevorlagen. Die Analyse der seither gemachten Erfahrungen war Aufgabe dieser Untersuchung. Dazu wurden eine Reihe von Planungsträgern besucht und interviewt. Anschließend wurde mit den Ergebnissen der Interviews ein Fragebogen erarbeitet, der an die Stadtplanungsämter der meisten deutschen Mittel-und Großstädte verschickt wurde. Im Rahmen dieser Befragung wurde auch um Beispiele gestalterischer Teile von geplanten oder ausgeführten Projekten gebeten. Die wichtigsten Erkenntnisse der Auswertung von Interviews und Fragebogenaktion sind: 1) Stadtgestalterische Beiträge oder vergleichbare Untersuchungen werden auf regionaler oder gesamtstädtischer Ebene zwar für wichtig gehalten, aber nur selten erarbeitet. Bei der Rahmen- und der Bebauungsplanung werden sie im allgemeinen als geeignetes Mittel zur Verwirklichung gestalterischer Vorstellungen angesehen und entsprechend häufig angewandt. Bei Einzelprojekten in städtebaulich sensiblen Bereichen werden gestalterische Aufgaben in der Planung regelmäßig aufgegriffen. 2) Stadtgestalterische Beiträge werden fast ausschließlich als integrierte Bestandteile des Straßenraumentwurfs erarbeitet, eigenständige Fachbeiträge stellen die Ausnahme dar. 3) Stadtgestalterische Beiträge werden von Architekten und Bauingenieuren, teilweise auch von Grün- und Landschaftsplanern, in einigen Fällen auch von Denkmalpflegern in interdisziplinärer Zusammenarbeit erstellt. 4) Häufig werden gestalterisch relevante Teile des Straßenraumentwurfs, manchmal auch Gesamtplanungen an Büros vergeben. Die Erfahrungen sind im allgemeinen gut. 5) Als größte Hindernisse bei der Verwirklichung gestalterischer Vorstellungen werden die Finanzierung, die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit angesehen. 6) Die zusätzliche Berücksichtigung gestalterischer Aspekte wirkt sich auf den Zeitablauf der Projekte nicht negativ aus; der zeitliche Aufwand ist zwar möglicherweise größer, das macht sich aber bei Bürgerversammlungen und durch die sorgfältigere Planung bezahlt. 7) Gestalterische Ideen lassen sich bei Projekten, an denen Bürger finanziell beteiligt werden sollen, nicht durchsetzen. Die Einbeziehung privater Flächen stößt nur dann nicht auf Widerstand, wenn ein Teil oder sogar die gesamten Kosten von der Gemeinde oder dem Baulastträger übernommen werden. 8) Gestalterische Erfolgskontrollen werden nur durch einzelne Bearbeiter, nicht aber institutionalisiert durchgeführt. 9) Die starre Festschreibung von Inhalt und Form stadtgestalterischer Beiträge, etwa als Leistungsverzeichnis, wird allgemein abgelehnt. Die von den Planungsämtern zur Verfügung gestellten Beispiele und die Erfahrungen aus eigenen Projekten wurden ausgewertet und als Vorschläge zu Inhalt und Form Stadtgestalterischer Beiträge aufbereitet; sie stellen einen Maximalkatalog dessen dar, was gemacht werden kann und sollen als Anregungen dienen. Weiterhin wurden, ausgehend von den Ergebnissen der Befragung, Vorschläge zum Ablauf und zur Honorierung gestalterischer Teile von Straßenraumentwürfen gemacht.

Veröffentlichung Informationen Forschung im Straßen- und Verkehrswesen: Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Lieferung Nr. 82, 2007