Zurück Vor
0600 148
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für Seh- und Hörgeschädigte
70.740/04
IDN 708072
Forschungsstelle Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e.V. (STUVA), Köln
Bearbeiter
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn
Stand Abschluss: November 2007

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) vom 27. April 2002 und zur Änderung anderer Gesetze zielt auf die Herstellung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit. Der Verkehrsbereich bildet einen Schwerpunkt des Gesetzes. Für die verschiedenen Bereiche wurden unterschiedliche Regelungen getroffen. Die Entwicklung im öffentlichen Personenverkehr der vergangenen Jahre zeigt, dass die Herstellung von Barrierefreiheit zunehmend Berücksichtigung findet. Die Gruppe der mindestens 60-Jährigen wird im Jahre 2050 nach Berechnungen der 10. Bevölkerungsprognose mehr als doppelt so groß sein (28 Millionen bzw. 37 %). Da viele Erkrankungen und Behinderungen erst im Alter auftreten - dazu gehören insbesondere auch Seh- und Hörbehinderungen - ist auch mit einer steigenden Zahl dieser Personengruppe zu rechnen. Trotz der vielen guten Beispiele werden die Belange sehbehinderter Menschen noch zu wenig berücksichtigt. Dies hat unterschiedliche Gründe. Es existiert zwar eine Reihe von Lösungsmodellen, die auch teilweise in Normen und Vorschriften ihren Niederschlag gefunden haben. Sie haben aber dennoch nicht zur durchgängigen Verwirklichung z. B. des sog. Zwei- Sinne-Prinzips geführt, was teilweise auf unterschiedliche Erfahrungen in der Praxis zurückzuführen ist. Darüber hinaus treten in der Praxis Zielkonflikte auf, z. B. hinsichtlich unterschiedlicher Anforderungen für sehbehinderte Menschen und Rollstuhlnutzer. Ziel ist die Erstellung eines Leitfadens für sämtliche Akteure im beschriebenen Aufgabengebiet mit umsetzungsfähigen Lösungsvorschlägen zur Herstellung von Barrierefreiheit für Seh- und Hörgeschädigte.

Veröffentlichung