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Auswertung vorliegender Daten-Kollektive aus Dicken-Messungen verschiedener Messfelder im Hinblick auf die Festlegung der Anzahl von Messstellen für das Dicken-Aufmaß bituminöser Oberbauschichten gemäß ZTV bit-StB 84 und ZTVT-StB 86
9.070
IDN 705553
Forschungsstelle MBI Märkisches Ingenieurbüro Dipl.-Ing. E. von Klitzing GmbH, Dortmund
Bearbeiter Klitzing, E. von
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Oktober 1990

Bei Einführung der "Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien" für den Bau bituminöser Fahrbahndecken (ZTVbit-StB) und für Tragschichten im Straßenbau (ZTVT-StB) in den Jahren 1984 bzw. 1986 wurde jeweils im Abschnitt 1.9.2 "Aufmaße" festgelegt, daß für ein Baulos mindestens 20 Meßstellen zur Feststellung der Einbaudicke erforderlich sind. In den Vorgänger-Vorschriften war die Mindestanzahl mit 50 festgeschrieben. Da trotz dieser Änderung die Abnahme-Grenzwerte unverändert aus den alten Vorschriften übernommen worden sind, war es erforderlich, zu prüfen, ob die Größenordnung der Abnahme-Grenzwerte noch mit der reduzierten Meßstellen-Anzahl aus statistischer Sichtverträglich ist. Das Forschungsvorhaben befaßte sich mit einer entsprechenden Auswertung der Ergebnisse von Meßreihen, welche auf verschiedenen Baustellen im Rahmen einer früheren Forschungsarbeit des Forschungsnehmers (FA 7.095) durchgeführt worden sind. Es wurden derzeit sowohl Dickenmessungen an Bohrkernen als auch elektromagnetische Dickenmessungen durchgeführt. Die Arbeit hatte zum Ziel, für den in den technischen Regelwerken vorgegebenen Genauigkeitsgrad zur Einhaltung eines Sollwertes die Mindestanzahl von Meßstellen zu ermitteln und mit der festgeschriebenen Mindestanzahl von Meßstellen zuvergleichen. Bei den in den ZTV... angegebenen Grenzwerten für die Abnahme handelt es sich um "Entscheidungsgrenzen", -gekoppelt an die Sollwert-Forderung des Bauvertrages -, welche alle Streuungen aus Probenahme, Prüfung und Einbau enthalten. Der Auswertung wurde als maßgebende Entscheidungsgrenze der Wert 10 (%) zugrundegelegt. Die aus den Daten von Prüflosen auf drei in freier Strecke gelegenen Neubaulosen ermittelte notwendige Mindest-Meßstellenanzahl beträgt 14. Die obere Vertrauensgrenze für diesen Wert ist 20. Das Ergebnis zeigt, daß für Straßenbaumaßnahmen mit vergleichbaren Einbaubedingungen eine Vorgabe von mindestens 20 Meßstellen, wie sie in den ZTV... verankert ist, ein statistisch gesichertes Dickenaufmaß ermöglicht.

Veröffentlichung