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0609 208
Schadstoffgehalte von Bankettschäl- und Kehrgut und deren umweltverträgliche Entsorgung
3.222
IDN 705769
Forschungsstelle Fachhochschule Münster, Fachbereich Bauingenieurwesen (Prof. Dr.-Ing. B. Gallenkemper)
Bearbeiter Fritsche, M.
Becker, G.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Oktober 1992

Im Rahmen des Straßenunterhaltungsdienstes fallen jährlich erhebliche Mengen an Bankettschälgut, Grüngut und Kehrgut an. Aufgrund ihrer Herkunft sind diese Materialien u.a. mit verkehrsbedingten Schadstoffen wie z.B. Schwermetallen, PAK etc. belastet. Die wesentlichen Ziele des Forschungsvorhabens waren neben der Erfassung der Schadstoffgehalte die Untersuchung verschiedener Einflußgrößen (Verkehrsstärke, Schälintervall, Mähverfahren, Straßenlage) sowie das Aufzeigen von Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten für die untersuchten Materialien. Nach Auswertung der vorliegenden Daten können folgende Aussagen getroffen werden. Eine Zuordnung der Schadstoffbelastungen des Bankettschälgutes, des Kehrgutes und des Grüngutes in Belastungsklassen in Abhängigkeit von den untersuchten Einflußgrößen ist generell nicht möglich. Eine Differenzierung zwischen Bundes- und Landesstraßen gegenüber den Bundesautobahnen ist jedoch erforderlich. Nach der abfall- und wasserwirtschaftlichen Bewertung von Bankettschälgut ergeben sich die in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten. Für das von Bundes- und Landesstraßen stammende Grüngut ist die Kompostierung als eingeeignetes Behandlungsverfahren anzusehen. Der Kompost kann im Straßenbereich und dem zugehörigen Landschaftsbau verwertet werden. Für Straßenrand-Grüngut von Bundesautobahnen können infolge der geringen Datenbasis keine gesicherten Aussagen zur Verwertung/Entsorgung getroffen werden (Hinweis: Untersuchung der BASt "Untersuchungen zur Schnittgutverwertung, Teil III"; persönliche Mitteilung,1992). Eine Verwertung des Kehrgutes ohne vorgeschaltete Aufbereitung kommt nicht in Betracht. Die Deponierung von bereits entwässertem Kehrgut, welches von BAB mit einer DTV <52.000 Kfz/24 h stammt, kann in Anlehnung an die Grenzwerte der TA Siedlungsabfall, Deponie Klasse I (Entwurf Juli 1992) erfolgen. Bei den DTV-Klassen > 52.000 Kfz/ 24 h kann aufgrund der geringen Datengrundlage keine abschließende Beurteilung vorgenommen werden. Das beim Kehren der Straße anfallende Wasser kann nach Auswertung unserer Analysen (7 Proben) weiterhin über Ölabscheider in die Kanalisation eingeleitet werden. Zur Absicherung sind allerdings weitere Untersuchungen unbedingt erforderlich.

Veröffentlichung