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Vermeidung der durch den Straßenverkehr bedingten Verluste von Fischottern (Lutra lutra)
2.152
IDN 706159
Forschungsstelle Aktion Fischotterschutz e.V., Hankensbüttel
Bearbeiter Rogoschik, B.
Körbel, O.
Engst, N.
Meyer, S.
Tellermann, H.
Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, Bonn
Stand Abschluss: Februar 1994

Der Fischotter (Lutra lutra) ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Vitale Populationen finden sich lediglich noch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Ost-Sachsen. Schon vor der Wiedervereinigung stellte der Straßenverkehr die Todesursache Nummer 1 dar. Ein weiteres Ansteigen der Unfallzahlen in den nächsten Jahren ist aufgrund von Straßenneu- und Ausbaumaßnahmen sowie dem steigenden Verkehrsaufkommen zu befürchten. Aufgabe des Vorhabens war es, Daten über die Unfallstellen zu erheben und zu analysieren. Darauf aufbauend sollen erste Empfehlungen für Präventivmaßnahmen gegen den Straßentod von Fischottern entwickelt werden. Nach der beispielhaften Umsetzung der Vorschläge bei Straßenneu- und Ausbaumaßvorhaben und ihrer Überprüfung auf Wirksamkeit können später allgemein gültige Leitlinien für den Straßenbau entwickelt werden. Für den untersuchten Zeitraum von März 1985 bis März 1993 wurden durch Anfragen bei Behörden und Naturschutzstationen die Daten von 303 verkehrstoten Fischottern ermittelt. Kartiertwerden konnten 92 Unfallstellen, an denen 158 Fischotter umsLeben kamen. Dabei waren Autobahnen und Bundesstraßen,aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, deutlich überrepräsentiert. Nur an rund 54 % der Unfallpunkte kreuzte ein Fließgewässer die Straße. Die dortigen Brücken- und Durchlaßbauwerke waren infolge ihrer Enge, wegen Stauwehren oder zu hohen Wasserständen für Fischotter unpassierbar. An 46 % der Unfallstellen kreuzte kein Gewässer die Straße.Typisch für solche Unfallpunkte war ein Verbund von Seen oder Teichen bzw. Fließgewässersysteme auf beiden Straßenseiten, zwischen denen Fischotter wechselten. An über 50 % aller Unfallorte konnten Fischotter aktuell nachgewiesen werden. Im Rahmen von Straßenneu- und Ausbauten müssen sämtliche Brückenbauwerke in und im Umkreis von Fischotter- Verbreitungsgebieten Uferrandstreifen von mind.150 cm Breite aufweisen. Rohrdurchlässe sind grundsätzlich zu vermeiden. Eine Leitzäunung muß zusätzlich parallel zur Straße angebracht werden. Straßenabschnitte, an welchen Fischotter wahrscheinlich zwischen jenseits der Straße liegenden Gewässern wechseln, können mit einem System von trockenen Passagerohren und Leitzäunungen gesichert werden.Vor der Ergreifung dieser Maßnahmen ist jedoch der generelle Verzicht auf die Straßenbaumaßnahme oder eine weniger gefährliche, alternative Trassenführung zu erwägen.Unfallstellen an bereits bestehenden Straßen müssen ebenfalls entschärft werden. Brücken- und Durchlaßbauwerke können mit gemauerten Stegen unterhalb der Brücke oder trockenen Passagerohren neben dem Durchlaß ausgestattet werden. AnUnfallpunkten, an welchen kein Gewässer die Straße kreuzt,sollten ebenfalls trockene Passagerohre in Verbindung mit Leitzäunen eingesetzt werden, um das Unfallrisiko für Fischotter, aber auch andere Species, zu minimieren.

Veröffentlichung Rogoschik, B.; Körbel, O.; Engst, N.: Vermeidung der durch den Straßenverkehr bedingten Verluste von Fischottern (Lutra Lutra). Bonn: Bundesdruckerei, 2001, 56 S. (Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMVBW, Bonn) H. 805)