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Detailergebnis zu DOK-Nr. 30463

Leistungsverweigerungsrecht wegen Werkmangels neben Sicherheitseinbehalt (BGH v. 8.7.1982 - VII ZR 96/81)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 13 (1982) Nr. 6, S. 579-580 / Zeitschrift für Baurecht 5 (1982) Nr. 6, S. 253-254 / Neue Juristische Wochenschrift 35 (1982) Nr. 44, S. 2494

Ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt hindert den Auftraggeber auch nach Abnahme der Leistung grundsätzlich nicht, die Zahlung der fälligen Vergütung wegen Ausführung des Werkes zu verweigern. Er darf vielmehr einen weiteren erheblichen Betrag zurückbehalten, der erforderlich ist, den Auftragnehmer zur schleunigen Nachbesserung anzuhalten. Dieser kann nicht einwenden, der Auftraggeber dürfe sein Leistungsverweigerungsrecht nur wegen eines den Sicherungseinbehalt wertmäßig übersteigenden Mängelbeseitigungsanspruch geltend machen.