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Detailergebnis zu DOK-Nr. 31458

Allg. Geschäftsbedingungen über Irrtum (BGH v. 28.4.1983 - VII ZR 259/82)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 14 (1983) Nr. 4, S. 368-370

Die Klausel in AGB eines Bauträgers "Der Einwand eines Preis- oder Kalkulationsirrtums auf Seiten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen", benachteiligt Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie ist daher unwirksam. Denn unter die Klausel fallen auch solche Irrtümer, die u. U. die Einrede der unzulässigen Rechtsausübung oder einen Anspruch wegen culpa in contrahendo begründen können.