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Detailergebnis zu DOK-Nr. 32457

Parkrestriktionen, Parkraumbewirtschaftung und Park-and-Ride in der Stadt

Autoren W. Teichgräber
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Stadt Region Land H. 56, 1981, S. 80-86, 10 B, 1 Q (Institut für Stadtbauwesen, RWTH Aachen)

Für den Autofahrer ist die Stadt heute durch Parkbeschränkungen charakterisiert, die mit zunehmender Nähe zum Stadtzentrum einschneidender werden. Parkrestriktionen werden ausgesprochen zugunsten des fließenden Verkehrs, des Wirtschafts- und Einkaufsverkehrs, der Fußgänger in Fußgängerzonen, der Verkehrsberuhigung in Wohngebieten, der Parkmöglichkeiten der Anwohner und einer städtebaulichen Gestaltung. Aus einer Untersuchung in der Hamburger Innenstadt werden hierzu quantifizierte Angaben gemacht. Die Parkraumbewirtschaftung, die im Einzelfall sowohl eine Verschärfung als auch eine Verminderung der vorhandenen Parkrestriktionen erforderlich machen kann, ist als Steuerungsinstrument der Verkehrspolitik außer in der Innenstadt und Nebenzentren auch in den Wohngebieten (Altbau- und Neubaugebiete) anzuwenden. Neue Parkrestriktionen werden durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung und durch die Verringerung der Straßenquerschnitte (nach RAS-E) geschaffen. In die Parkraumbewirtschaftung ist auch der P+R-Verkehr einzubeziehen, durch den, beispielsweise in Hamburg, ein wesentlicher Beitrag zur Bereitstellung von Parkraum geleistet wird. Parkrestriktionen sind einerseits auf das Unvermeidliche zu beschränken, andererseits ist aber auch jener Nutzen aus ihnen zu ziehen, der der Wirtschaftskraft der Stadt dient.