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Detailergebnis zu DOK-Nr. 33037

Grundlagen zur Planung der technischen Infrastruktur, Teil I: Richtlinie zur Planung der Erschließung von Neubauwohngebieten

Autoren J. Prokopowicz
I. Graichen
O. Lademann
Sachgebiete 5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung

Bauforschung Baupraxis H. 129, 1983, 100 S., zahlr. B, T, Bauakademie der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin

Mit der Richtlinie wird das Ziel verfolgt, bei gleichbleibender Wohnqualität den Aufwand bei Neubaugebieten zu vermindern. Insbesondere soll sie dazu beitragen, Bauland intensiv und ökonomisch sinnvoll zu nutzen, den Bau von Versorgungsleitungen zu koordinieren und Sammelkanäle durch Gebäudedurchführungen zu minimieren, Wohnstraßen und Stellplatzflächen auf das erforderliche Mindestmaß zu reduzieren und schließlich die Erdarbeiten zu begrenzen. Die Richtlinie gilt für Standorte von 100 bis 1 000 Wohneinheiten; größere Wohngebiete werden in Wohnkomplexe (bis 1 000 WE) unterteilt. Im ersten Hauptteil der Richtlinie werden die tiefbautechnischen Anforderungen an Wohngebäude (Leitungsgänge, Kellerverlegung, Anschlüsse), Dichtewerte und Bebauungsformen behandelt, wobei Standard-Neubauten (Wohnungsbauserien) mit Gebäudedurchführungen der Leitungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Die Trassierung der "stadttechnischen Leitungen" und die gegenseitigen Abhängigkeiten (z.B. Verkehrsanlagen - Leitungen) stellen weitere Schwerpunkte dar. Eine fast ebenso ausführliche Darstellung gilt der Verkehrserschließung, wobei die Anschlüsse an die übergeordneten Netze, das Verkehrsaufkommen, bautechnische Fragen und der ÖPNV allgemein beschrieben werden. Im Hinblick auf den fließenden Verkehr wird auch der Verkehrsberuhigung Aufmerksamkeit geschenkt. Straßen werden in befahrbare Gehwege, schmale Anliegerstraßen (bis 150 Kfz/h), Anliegerstraßen (bis 350 Kfz/h) und Sammelstraßen unterteilt, für die viele Detailregelungen vorgestellt werden (bemerkenswert u.a.: Berücksichtigung der Trümmerfreiheit/Schnittkegel im Katastrophenfall, 4,5 m breite Fahrgasse bei beiderseitigen Senkrecht-Parkständen mit 4,0 m Tiefe).