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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34074

Ein Vorschlag zur Ausführungsüberwachung von Betondecken (Orig. niederl.: Voorstel voor opleveringscontrole van betonverhardingen)

Autoren J.J. Swart
Sachgebiete 11.3 Betonstraßen

Wegen 60 (1986) Nr. 3, S. 100-105, 13 Q

Verf. vergleicht die belgischen, deutschen, englischen und niederländischen Vorschriften des Betondeckenbaus. Die in Belgien und der Bundesrepublik Deutschland (ZTV Beton 78) verbindlichen Richtlinien sind wesentlich auf die Festlegung des Endprodukts ausgerichtet, die Bestimmungen in England und den Niederlanden betonen die Abnahmekontrolle. Betrachtet werden Betonzusammensetzung, Druckfestigkeit, Einbaustärke, Ebenheit und die Abzüge bei Qualitätsabweichungen. Nur die ZTV Beton 78 schreibt keinen Mindestzementgehalt vor, andererseits gibt sie die genauesten Vorschriften für die Zusammensetzung der Zuschlagstoffe. Die verlangte Druckfestigkeit nach deutscher Vorschrift (35 N/mm2) ist vergleichsweise niedrig. Das wird jedoch nicht als Nachteil gesehen. In England wird die Biegezugfestigkeit (indirect tensile strength) spezifiziert und geprüft. Nur in Belgien und Deutschland werden Prüfungen an Zylindern, die aus der fertigen Decke gebohrt werden, vorgenommen. Das Prüfalter der Probekörper variiert zwischen 28 und 90 Tagen. Vorgeschlagen wird eine Druckfestigkeitsprüfung, bei der 3 bis 5 Tage nach dem Einbau Prüfzylinder aus der Decke genommen werden, die bis zum Alter von 28 Tagen im Wasser gelagert und dann nach vorgeschriebener Mindestdruckfestigkeit geprüft werden. Die Deckenstärken werden allgemein an den gebohrten Prüfzylindern kontrolliert. Die Vorschriften für Ebenheit sind in der Bundesrepublik Deutschland und in Belgien am strengsten. Im Hinblick auf den Fahrkomfort werden strenge Anforderungen für richtig gehalten. Die nach ZTV Beton 78 festgelegten Abzüge für Festigkeitsabweichungen, Minderstärken und Unebenheiten werden erläutert und als berechtigt empfohlen.