Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 34174

Organisation und Durchführung des kommunalen Winterdienstes

Autoren H.-D. Junginger
Sachgebiete 16.4 Winterdienst

Straße und Autobahn 37 (1986) Nr. 5, S. 208-214, 2 B, 4 T

Umweltschutz einerseits und Aufrechterhaltung des Verkehrs und der Verkehrssicherheit gewähren nur wenig Freiräume im Winterdienst. Der Winterdienst in den Städten ist eine "Feuerwehraufgabe" großen Stiles. Er erfordert sorgfältig ausgearbeitete Einsatzpläne und erfahrenes Personal. Wichtigstes Ziel ist die Aufrechterhaltung der volkswirtschaftlichen Infrastruktur im Interesse aller Bevölkerungsschichten. Wohnstraßen müssen bei großen Schneefällen und Glatteis zurückstehen. Die Verkehrsicherungspflicht der Gemeinden wird erörtert. Im Winterdienst können auch Unternehmer eingesetzt werden. Zur ersten Dringlichkeitsstufe für den Einsatz gehören gefährdete Stellen, zur zweiten Stufe Zufahrten zu Industrie- und DienstleistungsBetrieben, zur dritten Stufe Wohnsammelstraßen. Entsprechend der Dringlichkeit werden Streu- und Räumpläne aufgestellt. Die Räumgeräte müssen wendig sein. Für den Einsatz gegen Glatteis sind die Voraussagen der Wetterdienststellen zu beachten. Darüber hinaus sind jedoch eigene Wetterbeobachtungen unerläßlich. Kontrollfahrten werden auf Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 durchgeführt, wenn die Temperatur +2 Grad überschreitet. Der Einsatz von Salzstreuern unterliegt den Bestimmungen des Umweltschutzes. Schneeräumung ist in den Gemeinden besonders erschwert, weil kein Platz für Schneeablagerung am Rand der Fahrbahn vorhanden ist. Auf Hauptverkehrsstraßen wird die sogenannte Schwarzräumung angestrebt. Besondere Abschnitte des Beitrags behandeln Feuchtsalzverwendung, Winterdienst auf Gehwegen, Arbeitsberichte.