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Detailergebnis zu DOK-Nr. 34185

Dem öffentlichen Verkehr vorbehaltene Spuren - Kriterien, Beispiele aus der Praxis - (Orig. niederl.: Openbaar-vervoerstrokencriteria voor het aanwijzen- praktijkvoorbeelden)

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Mededelingen Studiecentrum Verkeerstechniek SVT H. 11, 1981, 52 S., zahlr. B, T

Grundlage der Untersuchung zur Festlegung von Anwendungskriterien war eine Literaturauswertung. Demnach gilt als allgemeiner Grundsatz, daß die Vorteile bei der Anlage von ÖV-Spuren insgesamt größer sein müssen als die Nachteile. Vor- und Nachteile werden in Geldeswert, Zeitgewinnen bzw. -verlusten und in nicht direkt zu quantifizierenden Aspekten ausgedrückt. In die Abwägung sollen u.a. folgende Punkte eingehen: Baukosten, Betriebskosten des Verkehrsunternehmens, Zeitgewinn für Buspassagiere bzw. Zeitverluste für die übrigen Verkehrsteilnehmer, Zunahmen des ÖPNV-Aufkommens als Folge größerer Attraktivität bei gleichzeitiger Abnahme des IV, schlechtere Erreichbarkeit von Geschäften, bessere Arbeitsbedingungen für Busfahrer, sparsamerer Energie- und Flächenverbrauch. Als Randbedingungen sollen beachtet werden: keine Abnahme der Sicherheit/Geschäfte müssen beliefert werden können/keine Behinderung von Fußgängern und Radfahrern/ausreichende Rest-Leistungsfähigkeit des Straßennetzes. Den Ausführungen ist ein Rechenbeispiel beigegeben. Im zweiten Teil der Schrift werden praktische Beispiele für ÖV-Spuren vorgestellt. Als Mindestbreite für eine Busspur werden 3,15 m gefordert, für zwei Busspuren 6,00 m (zwischen den Markierungen/Abgrenzungen).