Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 34186

Fahrgastsicherheit in U-Bahnen

Autoren
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

UITP Revue 35 (1986) Nr. 1, S. 14-20

Die Einschätzung der Fahrgastsicherheit im öffentlichen Verkehrssystem wird bestimmt durch die vorhandene objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl des Fahrgastes. Während die objektive Sicherheit den Schutz vor Belästigungen und Angriffen beinhaltet, stellt die subjektive Sicherheit das Ergebnis des Zusammenwirkens der objektiven Sicherheit, des betrieblichen Umfeldes der U-Bahn und des von den Massenmedien geformten Bildes dar. Als wichtigste Bereiche, denen besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf eine Verbesserung der Fahrgastsicherheit bei der gleichzeitig aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommenen Verminderung des Personals gewidmet werden muß, werden in dem Aufsatz von dem Internationalen U-Bahn-Ausschuß, Unterausschuß "U-Bahn- Betrieb", aufgeführt: die bauliche Gestaltung und Ausgestaltung der Haltestellen; die umfassende Ausrüstung der Haltestellen mit Überwachungs- und Kommunikationseinrichtungen; die Ausrüstung der Züge mit Kommunikationseinrichtungen; die Pflege des Erscheinungsbildes des Systems; die Sicherung von Bargeld im System; die Humanisierung des Systems durch verstärkte Präsenz von autorisierten Personen, wie Fahrkartenprüfer, mobile Kontrollen, Polizei etc. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsicherheit bedürfen neben der Untersuchung ihrer finanziellen Auswirkungen auch sorgfältiger Prüfung hinsichtlich ihrer personellen und rechtlichen Folgewirkungen für die Verkehrsunternehmen.