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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35124

Verkehrsunfälle in Abhängigkeit von Winter und Winterdienst in Hamburg

Autoren R. Schneewolf
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
16.4 Winterdienst

Straße und Autobahn 38 (1987) Nr. 3, S. 98-103, 1 B, 6 T, 4 Q

Der vom Hamburger Senat 1983 angestrebte, streusalzfreie Winterdienst konnte in den folgenden Jahren nicht durchgehalten werden. An einigen Tagen mußten Straßen bis zu 56 % des Gesamtnetzes mit Salz gestreut werden. Im Dezember 1985 wurde die Regelsalzstrecke von 15 km auf 40 km ausgedehnt, d.i. 1 % des betreuten Stadtnetzes. Das Hamburger Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik untersuchte die Wirkungen des Winterdienstes auf die Unfälle in den Wintern 1983/84 und 1985/86. Problematisch blieb bei der Auswertung die Feststellung, ob am Unfallstag noch Straßenglätte vorlag oder nicht mehr. Zum Vergleich des Unfallgeschehens im Winter 1985/86 wurden entsprechende Daten der beiden Vorwinter in den Städten Bremen/Bremerhaven/Lübeck, Kiel herangezogen. Außerdem wurde das Unfallgeschehen an Glättewerktagen mit dem an Nichtglättewerktagen verglichen. Als Ergebnis der Untersuchungen ist für den verkehrspolitischen Umgang mit dem Problem Winterglätte von Bedeutung, daß auch durch Salzstreuen auf 30 % des Straßennetzes ein erhebliches Maß an Winterglätte nicht verhindert werden kann. Der Umfang, bei Glätte Personenschäden zu vermeiden, hängt wesentlich stärker von der Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer zu einem angepaßten Verhalten ab als von den Maßnahmen des Winterdienstes. Es geht also darum, die Einsicht zu stärken, daß es unerläßlich ist, langsam zu fahren.