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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35559

Vorläufige RONA (Richtlinien für den Entwurf von Nicht-Autobahnen) - Richtlinien "Knotenpunkte" (Orig. niederl.: Voorlopige Rona-richtlijnen kruispunten)

Autoren P.E.M. Buck
F. Hoekstra
Sachgebiete 5.11 Knotenpunkte

Wegen 61 (1987) Nr. 9, S. 289-293, 4 B

Nach den Abschnitten "Kategorie-Einteilung", "Knoten mit Lichtsignalanlagen außerhalb bebauter Gebiete" und "Querschnitte" liegt nun der Abschnitt "Knotenpunkte" vor, der hier von den Verfassern der Richtlinie kommentiert wird. Grundlage für diesen Abschnitt ist die Kategorie- Einteilung der Straßen. Allgemein werden weitgehende Einheitlichkeit und gute Wahrnehmbarkeit als Entwurfsziele angestrebt; daraus folgen die Kriterien Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit, Befahrbarkeit, Ausgewogenheit und Vollständigkeit. Entsprechend der Ausführung werden fünf Knotenpunkttypen unterschieden: 1) Knoten ohne besondere Einrichtungen und ohne Vorfahrtregelung, 2) mit Einrichtungen in der Nebenstraße, 3) mit Einrichtungen in Neben- und Hauptstraße, 4) mit besonderen Einrichtungen in Neben- und Hauptstraße (hierunter werden Fahrbahnverdoppelungen im Knotenbereich verstanden), 5) Knoten in mehr als einer Ebene. Typ 4, bislang in den Niederlanden häufig angewendet, wird aus Sicherheitsgründen nunmehr kritischer bewertet. Typ 5 wird im vorliegenden Abschnitt nicht behandelt. Die Richtlinien beschreiben insbesondere folgende Entwurfselemente: Linksabbiegespuren (Hauptstraße), Ein- und Ausfädelspuren, Mittelinseln (Tropfen), Mittelstreifen bei Fahrbahnverdoppelung. Eigene Kapitel sind den Anlagen für Fußqänger und Radfahrer vorbehalten (Anordnung und Ausführung von Überwegen u.a.).