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Detailergebnis zu DOK-Nr. 35926

Neue Richtlinien und Richtzeichnungen für die Brückenabdichtung in Hamburg - Teil 2: Weitere konstruktive Details

Autoren K.-F. Emig
Sachgebiete 15.7 Brückenbeläge, Abdichtungen

Bitumen 49 (1987) Nr. 3, S. 111-120, 10 B, 1 T, 6 Q

Im Anschluß an die Veröffentlichung in Bitumen 1/1987 (Dok.-Straße 35 312) wird eingehend die Ausbildung von Durchdringungen beschrieben, wie sie bei Mastverankerungen, Abläufen, Rohrdurchführungen und Übergangskonstruktionen notwendig werden. Es werden Grundsätze für die bauliche Durchbildung von Fugenabdichtungen bei Brückenüberbauten aufgestellt. Hieraus wird die zweckmäßige Ausbildung der Dichtung sowohl der Bewegungsfugen im konstruktiven Bereich wie der Belagsfugen in den Fahrbahnen, Geh- und Radwegen hergeleitet und detailliert beschrieben; die in Hamburg hierfür gestellten Anforderungen sind tabellarisch aufgeführt. Treppen- und Podestabdichtungen sind hohen Beanspruchungen bei nichtdrückendem Wasser ausgesetzt, die eine zweilagige Abdichtung oder eine zusätzliche Gußasphaltschutzschicht erforderlich machen. Innendichtungen wurden schon immer in Tunnelrampen angeordnet, sie werden zunehmend auch in Tunneln selbst erforderlich. Auch hierfür wird eine Regelausführung angegeben. Auf das Leistungsverzeichnis zu Abdichtungsarbeiten und die Leistungsbeschreibung wird kurz eingegangen.