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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36004

Begrenzung einer Vertragsstrafe (BGH v. 22.10. 1987 VII ZR 167/86)

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Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 11 (1988) Nr.1, S.86-88

Will eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - auch wenn sie gegenüber einem Kaufmann verwendet werden - enthaltene Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die sich nach einem, Vomhundertsatz der Auftragssumme je Kalender, Werk oder Arbeitstag richten sqll, einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG standhalten, so muß sie zumindest bei großen Auftragen eine Begrenzung nach oben aufweisen. Dies gilt auch, wenn der Vomhundertsatz niedrig liegt.