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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36032

Zur Verlagerung von Pkw-Fahrten auf andere Verkehrsmittel

Autoren M. Ueberschaer
Sachgebiete 6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle

Verkehr und Technik 41 (1988) Nr. 1, S. 3-11, 2 B, 8 T, 4 Q

Der Pkw-Bestand ist in Nordrhein-Westfalen von 1970 bis 1985 um fast 80 % gestiegen, der Zuwachs an Pkw Fahrleistungen betrug rd. 60 %. Die daraus resultierenden negativen Folgen des wachsenden Pkw-Verkehrs gaben Anlaß zu vielfältigen Überlegungen über eine Änderung dieser Situation. In diesem Aufsatz wird der Frage der möglichen Verlagerbarkeit auf andere Verkehrsmittel nachgegangen. Dabei werden Informationen über das Verkehrsmittelwahlverhalten der Verkehrsteilnehmer anhand der nordrhein-westfälischen Daten der KONTIV '82 genutzt und darauf unter Berücksichtigung der Verkehrsmittelwahlfreiheit der IV-Nutzer ein Modellansatz zur Abschätzung des Verlagerungspotentials aufgebaut. Die mit diesem Ansatz errechneten möglichen Veränderungen in der Verkehrsmittelbenutzung lassen im Landesdurchschnitt eine Abnahme des Pkw-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen von ca. 8 % erreichbar erscheinen. Die abwandernden Pkw-Fahrer teilen sich fast gleichmäßig auf die anderen Verkehrsmittel (ÖV, Rad, Fußweg) auf. Das Verlagerungspotential von Pkw- Fahrern ist in den Ballungsräumen etwas höher als in den ländlichen Zonen. Beim ÖV ist das Verlagerungspotential in den ländlichen Räumen höher, unter der Annahme eines verbeserten Verkehrsangebotes. Die stärksten Verlagerungen sind beim Berufspendel- und Ausbildungsverkehr möglich. Den mit Hilfe des Globalansatzes gewonnenen Ergebnissen stellt der Autor Ergebnisse aus einer NRW-Untersuchung über Verlagerungseffekte im motorisierten Personennahverkehr bei Veränderungen im Leistungsund Tarifangebot des ÖPNV gegenüber. Der Vergleich zeigt eine tendenziell gute Übereinstimmung. Zusammenfassend läßt sich aus den beiden Ansätzen folgern, daß bei den wahlfreien Pkw-Nutzern durchaus ein beträchtliches Potential vorhanden ist, das auf andere Verkehrsmittel wechseln könnte, sofern ihm dadurch kaum bzw. nur geringe Zeitverluste oder andere gravierende Nachteile bei der gewünschten Ortsveränderung entstünden.