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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36077

Verkehrsberuhigung und die Folgen für den öffentlichen Verkehr

Autoren W. Krug
J. Heußner
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 6 (1988) Nr. 1, S. 37-43, 7 B

Nach der "verkehrsgerechten Stadt", die in vielen Fällen faktisch zur "autogerechten Stadt" degenerierte, war der Pendelschlag zur "verkehrsberuhigten Stadt" eine zwangsläufige Entwicklung in der Abfolge der Leitbilder der öffentlichen Meinung. Vor der Verkehrsberuhigung sollte nach den Verfassern jedoch die Verkehrsvermeidung stehen. Damit ist überwiegend die Verlagerung vom IV auf den ÖV gemeint, also eine Veränderung des Modal Split zugunsten des ÖPNV. Wichtige Argumente hierfür sind Sicherheit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, hohe Reisegeschwindigkeit des ÖV. Durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen können diese positiven Faktoren insbesondere für den auf den allgemeinen Straßenraum angewiesenen Teil des ÖV wieder vermindert werden. Anhand einiger praktischer Beispiele aus dem Verkehrsgebiet der VAG Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg wird aufgezeigt, weIche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Gebieten mit ÖV-Linien ergriffen worden sind, welche Konfliktsituationen dabei entstanden, welche Lösungsansätze bestehen und ob letztlich eine Stärkung oder Schwächung der öffentlichen Verkehrsbedienung eingetreten ist. Die Beispiele sind unterteilt in die beiden Gruppen: A) Verkehrsberuhigung durch Änderung der Verkehrsführung und Verkehrsraumgestaltung, B) Verkehrsberuhigung durch Einführung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30). Die Beispiele, besonders zu B), führen zu der Feststellung, daß die Gefahr besteht, daß Verkehrsberuhigung tendenziell eher zu einer Schwächung als zu einer Stärkung der öffentlichen Verkehrsbedienung führt. Sie zeigen aber auch, daß es Mittel und Wege gibt, diesen Effekt zu vermeiden oder wenigstens durch flankierende Maßnahmen an anderer SteIle zu kompensieren. Zu denken ist hier vor allem an Beschleunigungs- oder Bevorrechtigungsmaßnahmen innerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche oder auf zusätzlich belasteten Verkehrsstraßen.