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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36304

Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonbauteilen ZTV-RISS 88 (mit TL FG-EP Ausgabe 1988,TP FG-EP Ausgabe 1988)

Autoren
Sachgebiete 9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk
15.3 Massivbrücken

Bonn: Der Bundesminister für Verkehr, 1988, 43 S., 6 B, 13 T

Im Arbeitskreis "Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für das Füllen von Rissen in Betonteilen" wurden die ZTV-RISS erarbeitet. Sie umfassen Regelungen für Lieferung, Prüfung, Ausführung, Abnahme und Abrechnung von Leistungen zum Injizieren oder Tränken in Brücken, Tunneln und vergleichbaren Ingenieurbauwerken. Nach der Aufzählung der Anwendungsziele und -bereiche werden Angaben gemacht, in welcher Weise die Risse zu erfassen und zu beurteilen sind. Es werden Hinweise gegeben auf die vom Füllgut zu erfüllenden Eigenschaften, auf die Besonderheiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten, auf die Durchführung der Eignungsprüfungen und der Güteüberwachung. Besondere Kapitel sind: Tränkung mit Epoxidharz (EP-T), Injektion mit Epoxidharz zum kraftschlüssigen Füllen von Rissen (EP-I) und Injektion mit Polyurethan zum dehnfähigen Füllen von Rissen (PUR-I). Die bei der Lieferung des Füllgutes aus Epoxid einzuhaltenden Bedingungen regeln die "Technischen Lieferbedingungen für Füllgut aus Epoxidharz und zugehöriges Injektionsverfahren TL FG-EP". Für die Durchführung der technischen Prüfungen gelten die "Technischen Prüfvorschriften für Füllgut aus Epoxidharz und zugehöriges Injektionsverfahren TP FG-EP". Diese Arbeitsblätter wurden ebenfalls vom Arbeitskreis ZTV-RISS ausgearbeitet.