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DOK Straße
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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36399

Ursachen von Rissen in Asphaltkonstruktionen

Autoren H. Gregori
R. Krzemien
G. Fenz
Sachgebiete 11.2 Asphaltstraßen

Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 345, 1988, 58 S., 24 B, 5 T, 109 Q

In den letzten Jahren traten vermehrt Risse in Asphaltkonstruktionen auf. Die Ausbildung der Risse schien parallel zu geänderten Ausschreibungsbedingungen zu verlaufen: Seit Beginn der siebziger Jahre wurden bei Deckschichten härtere Bitumensorten ausgeschrieben. Im Jahre 1975 wurden in ÖNORM B 3610 die gängigen Straßenbaubitumen höher viskos formuliert. Zur Verbesserung der Standfestigkeit wurden immer häufiger versteifende Zusätze verwendet. Die im Jahre 1983 verbindlich erklärte RVS 8.627 sieht zur Vermeidung von Spurrinnenbildungen und Verdrückungen grobkörnigere, hohlraumreichere Asphaltmischungen vor, die nur einen geringen Bindemittelbedarf aufweisen. Als Typ der Rißbildung kann man zusammenfassen: Ermüdungsrisse, Tieftemperaturrisse, Reflexionsrisse, sonstige Risse. Zur Untersuchung der Rißursachen wurden aus 36 Straßenabschnitten mit gerissenen und nicht gerissenen Asphaltkonstruktionen 300 Bohrkerne von 20 cm Durchmesser (jeweils vier aus vergleichbaren Bereichen) entnommen. An den Bohrkernen wurden Dicke, Hohlraumgehalt und Verdichtungsgrad bestimmt. Anschließend wurden jeweils vier korrespondierende Bohrkernabschnitte lagen- oder schichtenweise zu Sammelproben zusammengefaßt und gemeinsam untersucht (149 Mischgutproben). Das Bindemittel wurde mit Benzol p.A. extrahiert, rückgewonnen und die relevanten Bindemittelkennzahlen bestimmt. Zusätzlich wurde die Affinität des rückgewonnenen Bindemittels zum genormten Bezugsgestein und bei ausgewählten Proben auch zum extrahierten Gestein bestimmt. Aus den Häufigkeitsverteilungen der Versuchsergebnisse ist zu ersehen, daß die Rißanfälligkeit mit niedrigem Bindemittelgehalt, höherem Hohlraumgehalt am Marshallkörper und höhere Viskosität des Bindemittels, steigt. Daraus wurde abgeleitet, daß in den einschlägigen Vorschriften ein Mindestbindemittelgehalt festgelegt werden soll und die derzeit zulässigen Grenzen für den Hohlraumgehalt herabgesetzt werden müssen. Das Bindemittelsystem sollte nach dem Einbau keinesfalls härter als B 40 sein. Bei der Verarbeitung ist auf die Einhaltung der maximal zulässigen Temperaturen schärfer zu achten.