Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 36444

Die "Vorläufigen RONA-Richtlinien", Kapitel VI (Orig. niederl.: Voorlopige RONA-richtlijnen, hoofdstuk VI)

Autoren T.H. van Putten
G.W. van Vliet
Sachgebiete 5.10 Entwurf und Trassierung

Verkeerskunde 39 (1988) Nr. 5, S. 247-250, 6 B, 2 T

Die RONA (RONA: R=Richtlinien, O=Entwurf, NA=Nicht-Autobahnen) werden mit dem jetzt abgeschlossenen Kapitel VI "Entwurf von ländlichen Wegen" weiter komplettiert. "Ländliche Wege" sind Wege, die in erster Linie agrarisch genutzte Gebiete außerhalb geschlossener Ortslagen und/oder "Naturgebiete" erschließen. Der Aufbau dieses Kapitels weicht von dem der übrigen Kapitel ab. Während dort jeweils ein Entwurfsaspekt für alle übrigen Straßenkategorien behandelt wird, beschreibt Kapitel VI mit den "WiPG" (Wegen in Platte-lands-Gebieden) diese Straßenkategorien in allen Aspekten. So soll erreicht werden, daß der Benutzer solcher Straßen unverzüglich die Straßenkategorie erkennt und damit auch weiß, auf welche Straßen- und Verkehrsverhältnisse er sich einzustellen hat. Die WiPG werden in drei Kategorien eingeteilt: VI=Wege mit überwiegend lokaler Bedeutung und einer gewissen Verkehrsfunktion, VII=Wege mit vorwiegender Erschließungsfunktion und einer geringen Verkehrsfunktion, VIII=Wege mit reiner Erschließungsfunktion. Bei der Trassierung sollen lange Geraden vermieden werden. Die Wegebreiten: Kategorie VIII=3,5 m, VII=4,5 (5,5) m, VI=6,0 m. Als Knotenpunkte werden vor allem Einmündungen empfohlen, die entsprechend den allgemein gültigen RONA-Typen 1, 2 und 3 (relativ einfach) gestaltet werden sollen. Abschließend wird vermerkt, daß nunmehr nur noch wenige Kapitel der RONA zur Bearbeitung anstehen.