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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36500

Straßenverkehrsrecht und Straßenverkehrsordnung

Autoren K. Seidenstecher
R. Larisch
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

in: 88 Jahre Straßenverkehrstechnik in Deutschland. Bonn: Kirschbaum, 1988, S. 2-12, 9 B

Die erste Regelung des Kraftfahrzeugverkehrs erfolgte in England und dann gleich in Frankreich. Auch die Schweiz und Deutschland wurden aktiv. So wurde in Deutschland von 1900 bis 1903 der Kraftfahrzeugverkehr durch Ministerialerlasse und Oberpräsidentenverordnungen einheitlich geregelt. Dabei entwickelte sich in Deutschland das Straßenverkehrsrecht aus dem Haftpflichtrecht. Am 1. Oktober 1906 führten die deutschen Länder die zuvor vom Bundesrat beschlossenen "Grundsätze, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" gemeinsam ein. Entscheidend aber war, daß das Deutsche Reich mit dem Erlaß erstmaliger einheitlicher Verkehrsregeln am 3. Mai 1909 von seiner Kompetenz Gebrauch machte. Sie blieb ab da beim Reich. Sie wurde auch von der Weimarer Republik als vorkonstitutionelles Recht übernommen. Am 1. Oktober 1906 bereits wurde, dem Sichtbarkeitsgrundsatz folgend, das erste farbige Verkehrszeichen in Deutschland eingeführt. Das Kraftfahrzeuggesetz von 1909 hatte das Ziel, Schaden von der am Straßenverkehr nicht beteiligten Bevölkerung abzuwenden. Die Fahrzeuginsassen blieben ungeschützt. Sie nahmen die Gefahr ja freiwillig auf sich. Als das Kraftfahrzeug dann nicht mehr als Luxusgegenstand betrachtet wurde, änderte sich die Rechtsauffassung. Nachdem der Reichsverkehrsminister für die Verkehrsregelung zuständig wurde, führte er am 28. Mai 1934 die Reichs-Straßen-Verkehrs-Ordnung ein. Die Straßenverkehrszeichen wurden als Anlage Teil der StVO und damit "Gesetz". Die Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers wurde 1937 zu Gunsten des Reichsinnenministers und des Generalinspektors für das Straßenwesen eingeschränkt. Aufgrund des Gesetzes von 1952 liegt die Zuständigkeit allein beim Bundesminister für Verkehr. Im Jahre 1953 wurde die StVO auf alle Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger - ausgedehnt und eine Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung beschlossen. Die Regelung innerörtlicher Geschwindigkeiten (50 km/h) kam 1957 und 1960 kamen dann weitere heute praktizierte Regeln, wie etwa das Verhalten der Kraftfahrer gegenüber Fußgängern, hinzu. Am 16. November 1970 wurde eine neue StVO eingeführt. Auch sie tradiert die bisherige rechtliche Entwicklung in Deutschland und berücksichtigt die internationalen Vereinbarungen.