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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36599

Planungen von Ortsdurchfahrten und Ortsumgehungen - Positionen und Intentionen der Hessischen Straßenbauverwaltung

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

Straßenverkehrstechnik 32 (1988) Nr. 4, S. 141-145

Zielkonflikte bei der Planung von Ortsumgehungen und des Ausbaues oder des Umbaues von Ortsdurchfahrten wurden im Auftrag der hessischen Landesregierung interdisziplinär-wissenschaftlich von der Arbeitsgemeinschaft Institut Wohnen und Umwelt Darmstadt/Prof. Retzko und Topp untersucht. Veranlassung und Ausgangspunkt der Untersuchung waren Bauwürdigkeit und Erfolg von Ortsumgehungen. Wegen des direkten Zusammenhanges wurden die Ortsdurchfahrten in das Gutachten einbezogen. Über die Ergebnisse ist ausführlich in der Zeitschrift "Straßenverkehrstechnik" Heft 3/1988 berichtet worden. Zum Gutachten und der o.g. Veröffentlichung nimmt das Hessische Landesamt für Straßenbau Stellung. Dabei wird die grundsätzliche Übereinstimmung mit den Ergebnissen bestätigt. Es werden jedoch auch modifiziert Auffassungen zu verschiedenen Aussagen vertreten und einigen keine Zustimmung gegeben. Die Behörde geht davon aus, daß Planer von Ortsumgehungen bzw. des Um- oder Ausbaues von Ortsdurchfahrten die Verhältnismäßigkeit, die Maßstäblichkeit, die Umweltverträglichkeit als Ganzheitsaufgabe sehen oder zu sehen haben. Modifiziert wird die Gutachterauffassung, wonach der ortsfremde Verkehr in der Ortsdurchfahrt nur ein Gastrecht hätte und der Durchgangsverkehr nur als belastend und nicht auch als belastet dargestellt wird. Die täglichen Verkehrsmengen werden als Entscheidungskriterium nicht akzeptiert. Die Örtlichkeit ist entscheidend. "Nicht einverstanden" ist das Hessische Landesamt für Straßenbau mit der Empfehlung, Ortsumgehungen regelmäßig mit an der Untergrenze der Standards liegenden Elementen zu planen. Nicht "wie", sondern "ob" und "wo" ist entscheidend. Die Verkehrssicherheit ist keine Kompromißgröße. Abweichungen von Regelwerten müssen kompensiert werden. Das Gutachten bestätigt die Verwaltung, enthält einige Anregungen, es zeigt jedoch keine neuen Wege für das Planen von Ortsumgehungen und Ortsdurchfahrten auf.