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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36711

Juristische Belange von Normenorganisationen: Wesen und rechtliche Bedeutung der Normen

Autoren H. Spühler
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung

Straße und Verkehr 74 (1988) Nr. 6, S. 406-408

Wenn von Normen gesprochen wird, so sind hierbei zwei grundsätzlich verschiedene Bedeutungen zu unterscheiden. Einmal im Sinne der Grundlage einer Rechtsordnung, wobei eine Verletzung eine Rechtswidrigkeit bedeutet; dann eine Vereinheitlichung im technischen Sinne. Das weite Thema wird mit Betrachtungen der zweiten Bedeutung dahingehend besprochen, inwieweit diese rechtlich zu handhaben sind. Was mit einer technischen Norm gemeint ist in bezug auf Rationalisierung und Handel, Haftung, als Basis für ein Vertragsverhältnis, für beratende Funktionen und als Grundlage bei Streitigkeiten, wird eingehend behandelt. Alle diese im Zusammenhang mit dem Ausdruck "Normen" bezeichneten und gleicherweise oft mißgedeuteten Meinungen werden sinngemäß richtiggestellt.