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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37321

Maßnahmen und Handlungsspielräume zur Parkraumbeschränkung in Innenstadtbereichen - Aufgezeigt am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart

Autoren M. Pfeifle
K. Friedrichsen
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Straßenverkehrstechnik 33 (1989) Nr. 1, S. 1-5, 3 B, 2 T, 8 Q

Die Notwendigkeiten und Forderungen für Maßnahmen zur Parkraumbeschränkung bzw. -bewirtschaftung bestehen für die Innenstadtbereiche der Großstädte bereits seit langem. So wurde im GVP 1965 der Landeshauptstadt Stuttgart eine Parkraumkonzeption entwickelt, in der das vorgeschlagene System der Parkraumbeschränkung von den Grundzügen ausging, Kurzparker (kleiner 3,5 Std.) uneingeschränkt, mittlere Parkvorgänge (3,5-7,5 Std.) nur noch mittelbar und Lang-/Dauerparker (größer 7,5 Std.) nicht mehr zuzulassen. Die Parkraumerhebung von 1977 hat für das Untersuchungsgebiet Stuttgart-Mitte insgesamt rd. 30.200 Stellplätze ergeben, die sich je zur Hälfte auf öffentliche und private Stellplätze aufteilen. Auf den privaten Flächen standen rd. 70 % für Dauerparker zur Verfügung, bei öffentlichen Parkhäusern lag der Anteil bei rd. 36 % und im Straßenraum bei rd. 9 %. Schwerpunkt des Parkraumberichts von 1977 war die Vorlage einer Parkraumkonzeption entsprechend dem sog. "qualifizierten Parkraumbedarf" (ARGE-BAU). Im Parkraumbericht 1988 werden die Parkraumerhebungen 1978 und 1983 dokumentiert. Der Gesamtbestand hat sich 1983 gegenüber 1977 um rd. 24 % auf rd. 37.500 Stellplätze in Stuttgart-Mitte erhöht, davon sind rd. 21.000 Stellplätze (+27 % von 1977 bis 1983) für Dauerparker vorgesehen. Verglichen mit der berechneten Zahl der rechtlich möglichen Stellplätze (qualifizierter Bedarf) muß für den Gesamtbestand noch mit einem Zuwachs von rd. 20.000 Stellplätzen gerechnet werden. Da bereits heute das Straßennetz nahezu die Kapazitätsgrenze erreicht hat, sollen möglichst viele Kfz-Fahrten durch geeignete Planungsmaßnahmen reduziert oder auf den ÖPNV verlagert werden.