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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37487

Umweltauswirkungen von Tempo 30

Autoren P. Klippel
N. Gorißen
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Städtetag 42 (1989) Nr. 3, S. 184-190, 6 B, 7 T, 18 Q

Die Einführung einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h innerorts mit einem "Vorbehaltsnetz" (Tempo-50-Straßen) führt zur Verringerung der Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner. Aus einer Untersuchung des ADAC in Buxtehude ergab sich, daß in Tempo-30-Zonen gleichmäßiger gefahren wird. Bei Lärmmessungen wurde festgestellt, daß der Mittelungspegel in Tempo-30-Straßen um etwa 3 dB(A) zurückgeht (Immissionsort 7,5 m von der Lärmquelle entfernt). Durch die Einführung von Tempo 30 innerorts kann die Lärmbelastung von rund drei Millionen Menschen, die in der Bundesrepublik an Wohn- und Sammelstraßen wohnen, auf Werte unter 60 dB(A) gesenkt werden. Schätzungen, die auf den Ergebnissen der Fahrversuche in Buxtehude beruhen und von einer veränderten, "gleichmäßig langsamen" Fahrweise ausgehen, kommen zu dem Ergebnis, daß die Abgas-Emissionen um 2 bis 8 % zurückgehen, während der Energieverbrauch um nur 1 % steigt. Die Einführung von Tempo-30-Zonen bewirkt Geschwindigkeits-Reduzierungen, die entsprechend den begleitenden Maßnahmen unterschiedlich hoch ausfallen. Gefordert werden Geschwindigkeitskontrollen und begleitende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.