Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 38523

Zur wirksamen Vereinbarung der VOB/B mit einem insoweit nicht kundigen Auftraggeber (BGH v. 9.11.1989 - VII ZR 16/89)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 21 (1990) Nr. 2, S. 205-207

Der bloße Hinweis in einem Angebot gegenüber einem mit der VOB/B nicht vertrauten Auftraggeber ist gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG nicht genügend, um eine wirksame Einbeziehung der VOB/B zu bejahen. Gegenüber einem solchen Auftraggeber gebieten es Sinn und Zweck der genannten Vorschrift, ihm Gelegenheit zu geben, sich bei Vertragsschluß mit dem Inhalt der VOB/B vertraut zu machen. Er soll die Rechtsfolgen und die Risiken eines Vertragsschlusses auf dieser Basis abschätzen können. In vielen Fällen wird es nach der Rechtsprechung genügen, im Vertrag auf die Geltung der VOB/B ausdrücklich hinzuweisen. In den verbleibenden Fällen ist es dem Auftragnehmer zuzumuten, seinem Vertragspartner die Kenntnisnahme der VOB/B gerade im Hinblick auf die nicht unbedeutenden Werte im Baubereich zu ermöglichen.