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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38538

Zur Umweltverträglichkeitsprüfung - Gutachtliche Stellungnahme

Autoren
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Deutscher Rat für Landespflege H. 56, 1988, S. 455-475, 3 B, zahlr. Q

Das Ergebnis eines internen Kolloquiums, bei dem Sachverständige Einzelthemen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beleuchtet haben, wurde von einem Arbeitsausschuß des Rates aufgearbeitet. Ausgehend von der Begriffsbestimmung einer UVP als Vorsorgeinstrument gegen Beeinträchtigung der Umwelt und von Menschen durch menschliches Handeln wird zu jenen Problemen Stellung genommen, die in der Sachkompetenz des Rates liegen, insbesondere zu Maßnahmen, die auf die natürliche Umwelt einwirken. Verträglichkeit oder Unverträglichkeit kann nie absolut festgestellt werden, immer aber löst eine Beeinträchtigung andere aus, Raum und Zeit müssen dabei in größerem Rahmen gesehen werden. Der Stufenfolge von Planungsschritten müssen adäquate UVP zugeordnet sein. Eine Beschränkung auf objektgebundene UVP - entsprechend der EG-Richtlinie - genügt nicht, da jede raumwirksame Planung präjudizielle Festlegungen hervorruft. Das nationale UVP-Gesetz muß eine raumwirksame UVP regeln. Die Landschaftsplanung mit ihren Instrumenten "Analyse und Bewertung des Naturhaushaltes" sowie "Beurteilung der Auswirkungen potentieller Eingriffe" ist eine wesentliche Voraussetzung jeglicher UVP und notwendige Ergänzung ökologischer Grunddaten. Entsprechend der Planungshierarchie werden für die einzelnen Planungsstufen (Bundesraumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung, Fachplanung) das Erfordernis und die Verfahren der UVP aufgezeigt. Die Verfahren müssen abkommen davon, einen Eingriff als Faktum hinzunehmen und an seinen Auswirkungen zu kurieren. Ziel im Sinne des "Öffentlichen Interesses" ist in erster Linie die Erhaltung der Schutzgüter als Ganzes. Eingehend werden die Forderungen an die materiellen Inhalte der Untersuchungs- und Bewertungsverfahren dargestellt (Vorh. Naturgüter, Projekt, Abgrenzung, Istzustand, Auswirkung, *Bewertung, Entscheidung). Abschließend werden dezidierte Empfehlungen zur Durchführung wirksamer UVP auf allen Ebenen gegeben, wobei der vorliegende Entwurf des UVP-Gesetzes nur als Übergangslösung für tragfähig erachtet wird.