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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38591

Qualitätssicherung aus der Sicht des Bauherrn

Autoren R. Heierli
Sachgebiete 11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Straße und Verkehr 76 (1990) Nr. 3, S. 102-106, 9 B

Qualitätssicherung mit dem Ziel, Mängel zu vermeiden, ist eine gemeinsame Aufgabe von Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie beginnt für den Bauherrn bereits bei Entwurf und Ausschreibung. Hauptaufgabengebiet des Unternehmers diesbezüglich ist eine ausreichende Eigenüberwachung, aber auch ein dem jeweiligen Stand der Technik angepaßtes Ausführungsniveau. Ein Ablaufschema für die Behandlung von Mängeln, die durch visuelle oder stichprobenartige Kontrollen des Bauherrn, aber auch durch gemeinsame Prüfungen möglichst schon während des Baues erkannt werden, wird vorgeschlagen. Aus der Baupraxis entnommene Beispiele lassen erkennen, daß die Ursachen auch schwerwiegender und nur kostenaufwendig zu beseitigender Mängel häufig trivial sind. Sie hätten durch das Beachten der Vorschriften oder eine vernünftig organisierte Qualitätssicherung auf einfache Weise vermieden werden können. So bleibt wegen der Unmöglichkeit, zu spät erkannte Mängel noch mit zumutbarem Aufwand zu beseitigen, nur noch die Preisreduktion, deren Höhe zur Vermeidung von Streitigkeiten bereits im Werkvertrag festgelegt werden sollte.