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Detailergebnis zu DOK-Nr. 38795

Verkehr finanziert Verkehr

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Sachgebiete 2.0 Allgemeines

Bonn: Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT), 1990, 27 S.

Mit der Denkschrift des DIHT wird gefordert, das Schienennetz der Deutschen Bundesbahn sowie die Netze der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen in einem einzigen, neu zu bildenden Sondervermögen Bundesverkehrswege zusammenzufassen. Dadurch sollen rechtlich und organisatorisch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß sich jener Teil der Infrastruktur des Verkehrs, für den der Bund verantwortlich ist, finanziell selbst tragen kann. Praktisch soll das bedeuten: Alle Aufwendungen für den Betrieb, für die Erhaltung, für die Erneuerung und für Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen der bundeseigenen Wegenetze sollen nicht mehr aus dem Bundeshaushalt, sondern aus Einnahmen gedeckt werden, die der Verkehr, der sie benutzt, selbst aufbringt. Als Muster für dieses Sondervermögen Bundesverkehrswege wird die Organisation des staatlichen Post- und Fernmeldewesens erwähnt, die zwar vor allem als "Dienstleistungsunternehmen" gesehen wird, deren erste Aufgabe jedoch darin besteht, die Infrastruktur zu errichten, die benötigt wird, um bundesweit und über die Staatsgrenzen hinaus öffentlichen Post- und Fernmeldeverkehr zu ermöglichen. Zur Verwaltung des Sondervermögens Bundesverkehrswege wird eine Bundesanstalt für Verkehrswege des Bundes vorgeschlagen, deren Haushalt unabhängig vom Bundeshaushalt geführt, in Betriebs- und Investitionshaushalt gegliedert sein und mit eigenen Einnahmen von Benutzungsgebühren ausgeglichen werden sollte, die für die Inanspruchnahme der von ihr betriebenen Verkehrsnetze erhoben werden. Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt sind nicht vorgesehen. Zur Finanzierung der Investitionen könnten Kredite aufgenommen werden.