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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39234

Umweltverträglichkeitsprüfung - Gezeigt an einem Großbauvorhaben der Österreichischen Bundesbahnen

Autoren M. Albrecht
T. Türinger
J. Nöbl
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Mitteilungen des Institutes für Geotechnik und Verkehrswesen (Universität für Bodenkultur, Wien) Reihe Verkehrswesen H. 19, 1990, 85 S., zahlr. B, Q

Anhand einer Vortragsveranstaltung des österreichischen Institutes für Verkehrswesen wurden in vorliegenden Beiträgen Praxiserfahrungen mit Umweltverträglichkeitsverfahren bei dem Großprojekt "zweigleisiger Ausbau der österreichischen Bundesbahnstrecke zwischen Feldkirch und Bludenz" vermittelt. Angesprochen werden neben den technischen Eckdaten insbesondere die Vorgaben des landschaftsschutzrechtlichen Verfahrens und der Grundwasserschongebietsverordnung sowie entscheidungsrelevante raumplanerische und landschaftsökologische Aspekte und deren bautechnische bzw. bauwirtschaftliche Umsetzung. Bei der Verwirklichung von Großprojekten führt kein Weg an einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbei. So wird hier besonders der Fragestellung nachgegangen, welche Aufgaben den Behörden im Zusammenhang mit der effizienten Umweltvorsorge zukommen und inwieweit die bestehenden Gesetzbestimmungen ausreichend geeignete Instrumentarien vorgeben. Genanntes Beispiel zeigt, daß umweltrelevante Rechtsvorschriften in Österreich schon vorliegen, um die Interessen des Landschafts- und Umweltschutzes weitreichend hier berücksichtigen zu können. Aufgezeigte Instrumentarien und Möglichkeiten zur verbesserten Umweltvorsorge müssen nur konsequent genützt werden. Der erstmalige Versuch, dem eigentlichen behördlichen Entscheidungs- und Bewilligungsverfahren im frühen Planungsstadium ein Vorprüfverfahren mit Abstimmung aller Träger öffentlicher Belange, Gutachter u.a. voranzustellen, kann insoweit als erfolgreich bezeichnet werden, als durch die kooperative Planung Konfliktfelder abgebaut werden konnten und eine Entscheidung beschleunigt herbeigeführt wurde. Nur die Durchführung der UVP als prozeßbegleitendes, transparentes und querschnittsorientiertes Verfahren mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und kooperativem Dialog zwischen allen Betroffenen gewährleistet eine effiziente Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei umweltrelevanten Vorhaben.