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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39428

Richtlinien für den Entwurf von Autobahnen (ROA) - Kapitel V: Beleuchtung (Orig. niederl.: Richtlijnen voor het ontwerpen van autosnelwegen - Hoofdstuk V: Verlichting)

Autoren
Sachgebiete 5.1 Autobahnen
6.8 Beleuchtung

's-Gravenhage: Rijkswaterstaat, Dienst Verkeerskunde, 1990, 119 S., zahlr. B, 5 T, 73 Q

Das Kapitel V "Beleuchtung" wird im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinien für den Entwurf von Autobahnen (ROA) erstmals veröffentlicht. Es gliedert sich in acht Abschnitte. Nach der Einführung werden in Abschnitt 2 Begriffe aus dem Gebiet der Lichttechnik detailliert vorgestellt. In Abschnitt 3 werden die Gründe für eine Autobahnbeleuchtung wie Sicherheit, Verkehrsablauf, Straßenbauarbeiten bei Dunkelheit, Umgebungsbeleuchtung sowie Nebenaspekte behandelt. In der Praxis gilt, daß bei einer mittleren Stundenbelastung von mehr als 1.500 Kfz je Fahrspur eine Beleuchtung erforderlich wird. Bei geringeren Belastungen kann eine Beleuchtung aus geometrischen Gründen erforderlich werden, so bei schmalen Mittelstreifen (B < 6 m), kurzen Knotenpunktabständen, Kurven mit R < 750 m, Fahrspurbreiten < 3,30 m, fehlenden oder zu schmalen Haltestreifen, zu heller Umgebungsbeleuchtung, zu kurzen Einfädelungen, schlechter Fahrbahnoberfläche und Entwässerung sowie in Sonderfällen. In Abschnitt 4 wird angegeben, welche Bestandteile von Autobahnen beleuchtet werden (Fahrbahnen, Anschlußstellen, Verbindungswege, Rastplätze usw.). Einschaltzeiten für Beleuchtungsanlagen werden in Abschnitt 5, Qualitätsanforderungen in Abschnitt 6 kommentiert. Angaben zu Ausführungsformen für Beleuchtungsanlagen (u.a. Anordnung entlang der freien Strecke und an Anschlußstellen, Lichtpunkthöhen, mit Beispielen) enthält Abschnitt 7. Im letzten Abschnitt werden Kostenaspekte erörtert. Der Anhang enthält eine Literaturliste mit 73 Quellen und Hinweise auf ein EDV-Programm (mit Demonstrations-Diskette; das Programm kostet 200 Gulden).