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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39576

Naturschutz in der Kommunalpolitik - drei Standbeine notwendig

Autoren U. Lahl
M. Haemisch
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Natur und Landschaft 65 (1990) Nr. 10, S. 484- 490, 4 B, 1 T, 16 Q

Erneut sieht sich der Naturschutz mit einer kurzfristigen Umorientierung kommunalpolitischer Interessenlage konfrontiert. Zur Behebung kommunalpolitischer Versäumnisse bei der Wohnraumbeschaffung zeichnet sich in der kommunalpolitischen Praxis nun wieder eine Kehrtwende zu einer intensiven Bautätigkeit im freien Landschaftsraum ab. Jegliche Bekenntnisse und langfristig durchdachte Konzepte zum Schutz von Natur und Landschaft sowie zur Wohnumfeldverbesserung drohen trotz gesetzlicher Vorgaben hinter kurzsichtigen, übereilten Baukonzepten zurückzustehen. Um dem deutlichen Rückschritt der Naturschutzpolitik in der kommunalpolitischen Praxis wirksam zu begegnen, kommt es mehr den je auf geeignete Instrumentarien für einen effektiven und offensiven Naturschutz im Kommunalbereich an. Neben den reaktiven Instrumenten, Landschaftsplanung und Eingriffsregelung sehen die Autoren in dem "Zielkonzept Naturschutz" ein entscheidendes offensives Instrument, um dem unbegrenzten siedlungsbezogenen Landschaftsverbrauch entgegenzutreten. In ihrem Bericht setzen sich die Autoren kritisch mit den Möglichkeiten und Grenzen der Landschaftsplanung und Eingriffsregelung auseinander. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Abwägungsgeboten, Landwirtschaftsklausel, personellem Vollzugsdefizit sowie dem erheblichen Verwaltungsaufwand einer rechtsverbindlichen Landschaftsplanung wird dem Zielkonzept Naturschutz ein hoher Stellenwert beigemessen. Zielsetzung und Methodik zur Aufstellung eines Zielkonzeptes Naturschutz werden am Beispiel der Stadt Bielefeld dargelegt. Damit liegt ein Instrument vor, das einmal ein Leitbild zur "naturverträglichen" Stadtentwicklung und eine Grundlage zur Biotopverbundplanung darstellt und zugleich eine offensive und flexible Reaktion auf neuere Erkenntnisse und kurzfristig geänderte gesetzliche Grundlagen ermöglicht.