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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39754

Zur Bemessung des tierökologischen Beitrags bei Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) nach dem UVP-Gesetz - Ein Beitrag zur Erarbeitung von Leitlinien

Autoren B. Gerken
F. Böwingloh
J. Wilke
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 4 (1990) Nr. 4, S. 23-30, 3 B, 2 T

Die Durchführung von faunistisch-ökologischen Gutachten bei Umweltverträglichkeitsprüfungen war Gegenstand einer Fachtagung der Gesamthochschule Paderborn in Höxter. Darauf basierend sind Leitlinien zur Bemessung des tierökologischen Beitrags zu Umweltverträglichkeitsstudien entwickelt worden, die im vorliegenden Beitrag von den Autoren vorgestellt werden. Praxiserfahrungen weisen eine erhebliche Unterrepräsentation des faunistisch-ökologischen Fachbeitrages im Rahmen von Grundlagenuntersuchungen auf. Zu kritisieren ist grundsätzlich die übliche vereinfachte faunistische Bestandsanalyse mit begrenzter Leitartenerhebung. Als generelle Voraussetzung für einen qualifizierten tierökologischen Fachbeitrag wird die verbindliche Festlegung und Fortschreibung von Umweltqualitätszielen für jeden Naturraum/naturräumliche Einheit auf Bezirks-, Kreis- und Gemeindeebene angesehen. Die Umweltqualitätsziele sind über Umweltqualitätsstandards zu operationalisieren und zu konkretisieren, so daß ein konkreter Maßnahmenkatalog zur Konfliktvermeidung und zum Konfliktausgleich aufgestellt werden kann. Für den Bereich der Bestandsanalyse wird eine Erweiterung des faunistischen Leitartenspektrums gefordert. Die Vegetationsanalyse allein kann nicht als Maßstab für die Sicherung von Tiergemeinschaften herangezogen werden. Erforderlichenfalls sind die vorliegenden tierökologischen Daten durch Eigenerhebungen über mindestens eine Vegetationsperiode hinaus zu vervollständigen. Frühzeitiger Einsatz im Planungsgeschehen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich der Erhebungs- und Bewertungsmethodik sowie der Darlegung von Wirkungszusammenhängen sind entscheidende Anforderungen an tierökologische Beiträge im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie. Im Detail beinhalten die o.g. Leitlinien Anforderungen an Gesetzgeber, Entscheidungsträger, Vorhabensträger, Auftragnehmer, Tiergruppenauswahl, Geländearbeiten, Laboruntersuchungen, Auswertungsmethodik, aber auch zur Bewertung und Darstellung der UVS sowie Datenarchivierung. Auf die Auswirkungen zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen in den neuen Bundesländern wird kurz eingegangen.