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Detailergebnis zu DOK-Nr. 39926

Planungsumfang

Autoren H. Haßmann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

in: Umweltverträglichkeitsprüfung in der Straßenplanung, FGSV-Kolloquium am 31.Mai/1. Juni 1990 in Mannheim. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1991, S. 23-25 (FGSV-Nr. 002/42)

Verfahrensrechtliche Vorgaben des UVPG zum Planungsumfang sind § 2 (zu untersuchende Umweltbereiche), § 5 (erforderlicher Untersuchungsrahmen) und § 6 (zu klärende Fachfragen). Der Untersuchungsrahmen über Umfang und Methoden der UVP wird vom Träger des Vorhabens mit der zuständigen Behörde unter Hinzuziehung Beteiligter und Sachverständiger in einem Arbeitskreis erörtert: Untersuchungsraum, -zeitpunkt, -inhalt und Aussageschärfe, Alternativen, Umweltqualitätsziele, Bewertungsverfahren. Die Fachfragen beziehen sich auf Ermittlung, Analyse und Bewertung aller Projektdaten und ihrer Wechselwirkung. Sie betreffen bei der Linienbestimmung vorwiegend die Erkennung von Problemschwerpunkten, konfliktarmen Korridoren, Variantenvergleich. Bei der Planfeststellung steht die Beurteilung der gewählten Trasse und der Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Folgewirkungen im Vordergrund. Die Fragen beziehen sich auf die Beschreibung des Vorhabens einschließlich Begründung, des Umweltzustandes vorher, der Auswirkungen des Variantenvergleichs einschl. Nullvariante, der Bauverfahren und Baustoffe, der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, dem Vergleich von Auswirkungen, Maßnahmen und Restrisiko. Eine "allgemein verständliche Zusammenfassung" soll die UVP abschließen. Dabei bleibt offen, ob hiermit eine Bewertung und Empfehlung verbunden ist. Die Komplexität verschließt sich einer sachgerechten Beurteilung durch nicht befaßte Entscheidungsträger. Die letzte Entscheidung bedarf aber der politischen Legitimation. Das Ergebnis der UVP muß daher deutlich und transparent sein und einem öffentlichen Verfahren standhalten.