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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40565

Bundesverkehrswegeplan 1992

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Sachgebiete 2.5 Programme

Bonn: Bundesminister für Verkehr, 1992, 63 S., 10 T

Das Hinzukommen der neuen Bundesländer sowie die Zielsetzung, die Verkehrsaufgabenteilung zwischen Schiene und Straße stärker zu Gunsten der Straße zu betonen, sind Grundlagen des neuen Bundesverkehrswegeplanes 1992. Er ist vom Bundeskabinett am 15. Juli 1992 beschlossen und soll für die Straße als "Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbauplanes" und für die Schiene im Zusammenhang mit der Strukturreform der Eisenbahnen vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesverkehrswegeplan umfaßt alle Verkehrsbereiche, an denen der Bund finanziell beteiligt ist. Er nennt den verkehrspolitischen Rahmen, die Ziele und Bedarfsbereiche, erläutert die Bewertung der neuen Projekte, ermittelt den Gesamtinvestitionsbedarf sowie den Finanzierungsrahmen, um schließlich das Investitionsprogramm pauschal für ganze Teilbereiche aber auch speziell für besondere Maßnahmen zu nennen. Der Gesamtinvestitionsbedarf für die Bundesverkehrswege Schiene, Straße, Wasserstraße beträgt 947,8 Mrd. DM. In den Jahren 1991 - 2010 sollen im Rahmen des Planes 493,0 Mrd. DM investiert werden. Dabei betragen die Investitionen für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen 99,6 Mrd. DM. Die jährlichen Bauinvestitionen von 9,57 Mrd. DM schließen Maßnahmen außerhalb der Hauptbautitel ein. Eine hohe Dringlichkeit haben Hochgeschwindigkeitsstrecken (200 - 300 km/h) der Eisenbahn. Ihr Netz soll im Jahr 2010 eine Streckenlänge von 3.200 km haben. Ähnliches Gewicht genießen die Maßnahmen zur Förderung des kombinierten Güterverkehrs mit dem Ziel einer starken Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene.