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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40577

Die Umwelt-Verträglichkeitsprüfung bei der Straßenplanung gemäß EG-Richtlinie

Autoren
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Naturstein-Industrie 25 (1989) Nr. 1, S. 30-33, 1 B

Im Jahre 1985 hat die EG eine Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erlassen. Diese Richtlinie ist auch für Autobahnen und Fernstraßen verbindlich. Sie ist als behördliches Prüfverfahren zu verstehen, bei dem der Öffentlichkeit jeder Genehmigungsantrag zugänglich zu machen ist. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Form eines Rahmengesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Artikelgesetz), welches 1988 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Dabei ist die Umweltvertäglichkeitspüfung ein unselbständiger Teil von verwaltungsbehördlichen Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässgigkeit von Vorhaben dienen. Nur durch diese gesetzliche Regelung wird die systematische Geschlosssenheit des UVP-Konzeptes und die Anforderung an Normenbestimmtheit und Vorhersehbarkeit gewahrt. Das Gesetz sieht keine umfassende Regelung eines Verwaltungsverfahrens vor, sondern integriert Verfahrensschritte in bestehende Verfahren. Daher sind bei der Straßenplanung keine wesentlichen Ergänzungen gegenüber der früheren Verfahrensweise notwendig. Sie beschränken sich auf die Ergänzung der Umweltverträglichkeitsstudie und die Information der Öffentlichkeit über die Entscheidung zur Linienbestimmung.