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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40666

Methodische Vorgehensweisen für Nahverkehrsuntersuchungen (NVU) in der Fläche

Autoren R. Andree
W. Schwanzer
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 45 (1992) Nr. 5, S. 188-197, 1 B, 2 T, 9 Q

Um Angebote und Gutachten zu NVU vergleichbar zu machen, erscheint es zweckmäßig, einen Arbeitsrahmen für diese Untersuchungen zu skizzieren. Die weitgehend bekannten spezifischen Probleme des ÖPNV in der Fläche zwingen zu vertieften Überlegungen, den ÖPNV verkehrlich sinnvoll und vor allem auch finanzierbar zu gestalten. Die NVU ermöglicht durch ihre raumstrukturelle und flächenhafte Analyse eine Gesamtschau, die den einzelnen Betreibern, den Kommunen, Kreisen sowie anderen Beteiligten bzw. Betroffenen i.d.R. verwehrt bleibt. Sie läßt Mängel erkennen und eröffnet Möglichkeiten für gezielte Veränderungen. Unter Beachtung der verkehrspolitischen Zielsetzungen ist die genaue Formulierung der Aufgabe der NVU vorgeschaltet. Eine NVU setzt sich aus mehreren Hauptelementen zusammen, die jeweils zahlreiche Einzelschritte enthalten und die teils sequentiell, teils integrativ zu bearbeiten sind: 1. Festlegung und Gliederung des Untersuchungsgebiets, 2. Bestandsaufnahme von Rahmendaten (Bevölkerung, Wirtschhaft, Raumstruktur), 3. Analyse des ÖPNV-Systems (Angebot, Nachfrage, Reisezeiten, Organisation, wirtschaftliche Daten), 4. Entwicklung der Rahmen- und Verkehrsdaten (Bevölkerung, Beschäftigte, Schüler, Verkehrsnachfrage), 5. Beurteilung des ÖPNV-Systems - Mängelanalyse (Bedienungshäufigkeit, Reisezeit, -verhältnis IV/ÖV, örtliche Erschließung), 6. Entwicklung von Nahverkehrskonzepten, Basiskonzept, Ausbaukonzept (Liniennetz, Angebot, Fahrplan, Organisation, Tarif, Marketing, Information, Investitionen, Einnahmen), 7. Verkehrliche und ökonomische Bewertung der Konzepte (Erreichbarkeit, Erschließung, Bedienung, Reisezeit, volkswirtschaftlicher Nutzen, betriebswirtschaftliche Bewertung), 8. Empfehlungen zur Umsetzung (Realisierungsphasen, Finanzplanung). Die NVU-Erstellung sollte von einem kompetenten begleitenden Arbeitskreis mitgetragen werden.