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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40911

Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte

Autoren A.D. Tsevas
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Schriften zum Öffentlichen Recht H. 621, 1992, 180 S., zahlr. Q

In den verschiedenen Fachplanungsgesetzen ist die planfeststellungsbedürftige Fundierung von raumbeanspruchenden gemeinnützigen Großprojekten der Infrastruktur vorgesehen. Die gesetzlich begründete komplexe Aufgabe der Eingliederung eines raumbedeutsamen technischen Vorhabens in die Umwelt wirft genauso wie das adäquate Planfeststellungsverfahren eine Fülle von Rechtsproblemen auf, die Rechtsprechung und Schrifttum seit langem intensiv beschäftigen. Zu diesen Problemen gehört auch die bereichsspezifische Ausprägung der konstanten Frage nach dem Umfang gerichtlicher Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen. Das BVerwG hat in seiner einschlägigen Rechtsprechung ein besonderes Instrumentarium verwaltungsgerichtlicher Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses erarbeitet. Es betrachtet als notwendiges Korrelat der gesetzlichen Zuweisung der Befugnis zur Fachplanung die Einräumung planerischer Gestaltungsfreiheit, weist aber zugleich darauf hin, daß diese nur rechtsgebunden gewährt wird und Bindungen in formell- und materiell-rechtlicher Hinsicht unterliegt. Der Autor leistet einen Beitrag zur Problematik des Ausgleichs des Spannungsverhältnisses von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Ordnungsbereich der planfeststellungsbedürftigen Zulassung von raumbeanspruchenden gemeinnützigen Großprojekten der Infrastruktur und knüpft hierzu an den übergreifenden Problembereich des Ermessens an. Im Lichte allgemeiner Überlegungen und auf einer ersten Konkretisierungsebene der Frage wird das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit in dem hier thematisierten Ordnungsbereich analysiert. Mit den dabei angestellten Überlegungen unterzieht der Verfasser dann in weiterer Verdichtung und unter Auswertung der Rechtsprechung die Schrankensystematik des BVerwG einer kritischen Prüfung.