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Detailergebnis zu DOK-Nr. 40926

Untersuchungen zur Bedeutung von Straßenbegleitgrün für den Arten- und Biotopschutz und zur Festlegung von Pflegemaßnahmen

Autoren O. Barna
U. Jahns-Lüttmann
J. Lüttmann
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen)

Gusterath: Faunistisch-ökologische Arbeitsgemeinschaft, 1988, 130 S., Anhang, zahlr. B, T, Q

Angesichts des stetigen Verlustes kleinstrukturierter Lebensräume in der Landschaft wird das Inventar und die Eignung des Straßenbegleitgrüns als Bestandteil von Biotopsystemen untersucht. Festgestellt werden ein großes und interessantes faunistisches und ein eingeschränktes vegetationskundliches Potential. Insbesondere auf Magerstandorten geringer Nutzungsintensität finden sich schützenswerte Arten, obwohl sich die Sekundärbiotope auch nach langjähriger Entwicklung noch im Sukzessionszustand befinden. In ausgeräumten Landschaftsräumen ohne Sonderstandorte bieten sie schutzwürdigen und bedrohten Arten einen Lebensraum. Trotz der unbestreitbaren Barrierewirkung von Straßen erfüllt die Straßenbegleitbegrünung entsprechender Ausprägung eine wichtige Refugial- und eine potentielle Ausbreitungsfunktion im Biotopnetzverbund. Die anlagebedingte Ausstattung als Sonderstandorte setzt voraus eine nährstoffarme Bodenbereitung und eine Vielzahl heterogener Strukturen. Die Attraktivität für Tierarten hängt weitgehend vom Nahrungsangebot ab. Abgesehen von den Banketten, wo sie für viele Tiere eher schädlich wäre, wird die Blüte in großem Maße durch die Pflegeintensität und durch den Zeitpunkt des Mähens bestimmt. Die Extensiv-Rasenflächen sollen möglichst kleinräumig in Abhängigkeit von ihrer Ausprägung gemäht werden. Bei wiesenartigen Biotopen fördert ein abschnittsweises Mähen zu unterschiedlichen Zeiten die Samenbildung und Ausbreitung gefährdeter Pflanzenarten. In Magerrasen kann eine periodische Mahd in 4jährigem Rhythmus ausreichen, wenn die Beseitigung des Gehölzaufwuchses bei mehr als 10 % Fächendeckung konsequent betrieben wird. Nicht völlig abzulehnen ist auch das gelegentliche Abbrennen von Altgrasbeständen oder Heiden. Für die Unterhaltung der Grünflächen wird eine vorherige Bestandsaufnahme und Bewertung für erforderlich gesehen. Danach sind dann Pflegepläne für Bereiche mit hervorgehobener Bedeutung, Pflegeziele für Bereiche mittlerer Bedeutung und allgemeine Pflegemaßnahmen für die übrigen Flächen festzulegen.