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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41593

Technische Lieferbedingungen für Schmelzkammergranulat im Straßenbau - TL SKG-StB 93 (Ausgabe 1993)

Autoren
Sachgebiete 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe

Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1993, 8 S., 3 T (FGSV-Nr. 619)

Die TL SKG-StB 93 enthalten die allgemeinen vom speziellen Verwendungszweck zunächst unabhängigen Anforderungen an Schmelzkammergranulat, das im Erd- und Straßenbau verwendet werden soll. Schmelzkammergranulat entsteht aus den mineralischen Beimengungen der Steinkohle, die in Kraftwerken verfeuert wird. Dabei werden die Beimengungen eingeschmolzen und schockartig zu glasigem Schmelzkammergranulat abgekühlt. Die Anforderungen gelten für die Verwendung in Asphalten für Deckschichten und Tragschichten, in Tragschichten ohne Bindemittel, für Bettung und Fugenfüllung von Pflaster und Plattenbelägen, für Sickerwassereinrichtungen, Grubenverfüllungen für den Unterbau und die Verbesserung des Untergrundes. Es werden ungebrochene und gebrochene Schmelzkammergranulate unterschieden, die je nach den in einer Tabelle angegebenen Anwendungsmöglichkeiten eingesetzt werden können. Für die Lieferkörnungen - je zwei aus gebrochenem und ungebrochenem Granulat - werden die zulässigen Überkornanteile angegeben. Der Anteil an abschlämmbaren Bestandteilen ist auf 3 Gew.-% begrenzt. Da Schmelzkammergranulat ausreichend frost- und raumbeständig ist, ist ein Nachweis nicht erforderlich. Ebenfalls sind keine Prüfungen hinsichtlich der korrodierenden Einwirkung auf metallische Leitungen, der Betonaggressivität und der wasserwirtschaftlichen Verträglichkeit erforderlich. Zur Kontrolle sind aber der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit des Eluates des Schmelzkammergranulates zu bestimmen. Das Schmelzkammergranulat darf nicht durch Fremdstoffe verunreinigt werden. Die Prüfverfahren zum Nachweis der Güteeigenschaften von Schmelzkammergranulat sind angegeben. Die Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau sind zu beachten.