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Detailergebnis zu DOK-Nr. 41656

Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung

Autoren A. Krause
W. Sedlack
M. Zschiesche
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Berlin: Unabhängiges Institut für Umweltfragen (UfU), 1993, 116 S., zahlr. B

Für die Durchführung einer UVP im Baurecht sieht das UVP-Gesetz vom 20.2.1990 zwei Möglichkeiten vor: 1.) nur für bestimmte Projekte gemäß Anlage zu § 3 UVP-Gesetz, 2.) nach § 17 UVP-Gesetz genügen die bei der Aufstellung von Bauleitplänen anzuwendenden Vorschriften auch den Anforderungen an eine UVP. Die vorliegende Publikation geht nun kritisch der Frage nach, ob und wie diese UVPs nach baurechtlichen Bestimmungen (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bauordnung, Investitionserleichterungsgesetz - Wohnbaulandgesetz) durchzuführen sind. Dabei werden Begriffe und gesetzliche Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie Ziele, Bedeutung und Verfahrensablauf einer UVP gemäß UVP-Gesetz dargelegt. Es werden einmal die baurechtlich relevanten Projekte gemäß Anhang zu § 3 UVPG behandelt, zum anderen die umweltschützerischen Regelungen im geltenden Baugesetzbuch, Baunutzungverordnung und Bauordnung "durchleuchtet". Auf die Eingriffsregelung nach den Naturschutzgesetzen wird Bezug genommen. Darauf aufbauend wird diese "UVP" nach Baurecht kritisch dem Anforderungsprofil einer UVP nach UVP-Gesetz bezüglich Verfahren, Inhalt, Bewertungsmethodik und Ergebnisdarstellung gegenübergestellt. Es wird der Frage nachgegangen, welche Elemente der UVP nach UVP-Gesetz diese "UVP" nach Baurecht aufweist und inwieweit das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen einer UVP gemäß UVP-Gesetz gleichzusetzen ist. Die aufgezeigten Defizite verdeutlichen, daß diese "UVP" nach geltendem Baurecht nicht ohne weiteres an dem Standard einer gesetzlichen UVP gemessen werden kann. Hier verweisen die Autoren zu Recht auf die in einigen westdeutschen Städten bereits praktizierten "freiwilligen kommunalen UVPs", die über projektbezogene UVPs hinausgehend u.a. für die Bauleitplanung angewendet werden. Diese kommunale UVP dient einer effektiven Umweltvorsorge im Bereich der Bauleitplanung und ist so als ökologische Selbstkontrolle der Kommunen anzusehen. Beispiele und Konzeption freiwilliger kommunaler UVPs im Baurecht einschließlich erster Erfahrungen werden vorgestellt. So verbleibt am Ende der berechtigte Appell der Autoren für den Erlaß eines Landes-UVP-Gesetz mit UVP-Pflicht im Baurecht und deutlichen Erweiterungen des gegenwärtigen Bundesgesetzes.