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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42081

Busschleusen (Orig. niederl.: Bussluizen)

Autoren
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

CROW (Ede, NL) Publicatie H. 80, 1994, 35 S., 11 B, 2 T

Busschleusen werden immer häufiger eingesetzt, weil Straßensperrungen nur durch Verkehrszeichen sich oft als unwirksam erweisen. Die CROW-Veröffentlichung Nr. 80 soll Auskunft über die Anwendung von Busschleusen, ihre Gestaltung und Ausschilderung geben. Busschleusen sind physische Maßnahmen, durch welche das Befahren eines Straßenabschnittes für alle Kraftfahrzeuge außer Bussen verhindert wird. Es gibt feste und bewegliche Busschleusen mit unterschiedlichen Eigenschaften. Von großer Bedeutung ist, daß auf Busschleusen unmißverständlich und unübersehbar hingewiesen wird, so daß jeder Verkehrsteilnehmer informiert ist. Die üblicherweise angewandten festen Busschleusen bestehen aus 1,2 x 1,2 bis 1,5 x 1,5 m großen Vertiefungen mit Metallbügeln von 8 bis 12 cm Höhe, die vor und hinter der Schleuse in die Fahrbahn eingelassen werden ("Modell Almere"). Bewegliche Busschleusen werden in Form von Schranken oder von beweglichen Hindernissen, die beim Annähern eines Busses geöffnet bzw. abgesenkt werden, ausgeführt. Sie sind teuer und durch Vandalismus gefährdet. Bei der Annäherung an Busschleusen werden die Busse häufig durch Leitschienen geführt. Auf Busschleusen wird zusätzlich durch Tafeln hingewiesen, auf denen ein Pkw der in einer Schleuse festsitzt, in Seitenansicht mit dem Text "Busschleuse" dargestellt ist.