Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 42417

Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren - Beispiel Norwegen

Autoren S. Keuchel
H. Rodi
Sachgebiete 2.4 Verkehrsabgaben, Straßenbenutzungsgebühren

Internationales Verkehrswesen 46 (1994) Nr. 4, S. 203-213, 5 B, 10 T, zahlr. Q

Der Beitrag verfolgt das Ziel, mit einer ausführlichen beschreibenden Analyse der Entwicklung und Implementation der norwegischen Systeme zur Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die Einführung von Straßenbenutzungsgebühren in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. In der einführenden Analyse der norwegischen verkehrspolitischen Rahmendaten können ähnliche Entwicklungen wie in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt werden. Ein wichtiger Unterschied ist, daß die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren zur Finanzierung einzelner Infrastruktureinrichtungen seit Jahrzehnten üblich ist. Die drei Gebührenerhebungssysteme in Bergen, Oslo und Trondheim wurden auf ihre technische Umsetzung und Kosten, auf ihre Akzeptanz in der Bevölkerung und auf mögliche Lenkungseffekte untersucht. Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Systeme mit jeder neuen Implementierung technisch weiterentwickelt wurden, bislang ohne Störungen arbeiten und in ihren Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft wurden. Trotz der Gebührentradition in Norwegen und ihrer vergleichsweise moderaten Höhe in den Ballungsgebieten sind weite Teile der Bevölkerung gegen eine Gebührenerhebung eingenommen. Nach ihrer Einführung konnte allerdings übereinstimmend eine etwas günstigere Einstellung festgestellt werden. Wenngleich dem Finanzierungsziel in Norwegen Priorität eingeräumt wird, konnten doch in den gebührenpflichtigen Zonen und Zeiten übereinstimmend Lenkungseffekte festgestellt werden. Die Elastizitäten sind allerdings je nach Fahrtzweck deutlich unterschiedlich. Auch die Aufteilung zwischen elektronischer Gebührenerhebung und manuellem Gebühreneinzug konnte über die Gebührenstaffelung gesteuert werden. Dieser Aspekt ist von Bedeutung, da auf diese Weise eine Staubildung an den Mautstationen gezielt vermieden werden kann.