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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42553

Europäische Grundlagennorm für bewegliche Straßenbaumaschinen

Autoren H.-J. Suppelt
Sachgebiete 13.0 Allgemeines

Tiefbau 106 (1994) Nr. 1, S. 14-37, zahlr. B

"Straßenbaumaschine" wird bisher in Deutschland enger, in der europäischen Normung umfassender definiert; die Unterschiede werden aufgeführt. Der Arbeitsumfang der für Straßenbaumaschinen zuständigen WG 5 im CEN/TC 151 wird umrissen und die Aufteilung der verschiedenen Maschinengruppen auf die SG (Sub-Group) 1 bis 3 genannt. Maßgebend für Straßenbaumaschinen schlechthin ist EN 500-1 Bewegliche Straßenbaumaschinen - Sicherheit - Teil 1 Allgemeine Anforderungen. EN 500-2 bis -6 befassen sich mit bestimmten Maschinengruppen; weitere Spezialnormen sind vorgesehen. Alle genannten Normen liegen als Entwurf (prEN) vor. Gegenstand des Beitrages ist prEN 500-1. Zu Folgendem werden die wichtigsten Regelungen zitiert und kommentiert: Definitionen, Geltungsbereich; Beleuchtung; Anschlagstellen; Verzurrpunkte; Abschleppeinrichtungen; mitgängergeführte Straßenbaumaschinen; Lenkeinrichtungen; Unterlegkeil; Kabinen; Aufbewahrungsmöglichkeit (Betriebsanleitung, Spezialwerkzeug); Fahrerplatz ohne und mit Kabine; Sitz einschließlich Abmessungen; Stellteile; Einrichtungen zur Inbetriebsetzung und zum Stillsetzen; Sturzgefahren und Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsplatz und zu Wartungsstellen; Verhütung von Gefahren durch bewegliche Teile, durch nicht-elektrische Energie und durch extreme Temperaturen; Brandschutz; Signaleinrichtungen und Warnhinweise; Betriebsanleitung; Kennzeichnung (Typenschild); Nachweis über die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.