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Detailergebnis zu DOK-Nr. 42678

Äußere Grenzen der Mobilität - Welche Sachzwänge begrenzen die Mobilität? (FA 5/89)

Autoren W. Berg
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
6.2 Verkehrsberechnungen, Verkehrsmodelle

Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 274, 1993, 94 S., zahlr. B, 7 T, zahlr. Q

Die Mobilität als Möglichkeit zur Ortsveränderung mit dem Ziel, an unterschiedlichen Orten Tätigkeiten auszuführen, findet ihre Grenzen in den körperlichen, geistigen und materiellen Voraussetzungen der Verkehrsteilnehmer, in der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems und in den gesetzten (und kontrollierten) Umweltstandards. Mobilitätseinschränkungen durch Kapazitätsengpässe und Umweltstandards führen zu vielfältigen Ausweichreaktionen der Betroffenen, die zunächst noch nicht als mobilitätsbegrenzend empfunden werden. Dies gilt insbesondere für das Verschieben des Zeitpunktes einer Fahrt und für das Ändern der Fahrtroute. Dagegen wirkt der Zwang zur Änderung der Verkehrsmittelwahl oder gar des Zielstandortes oft mobilitätsbegrenzend in dem Sinne, daß Tätigkeiten dann unterbleiben. Die Studie untersucht die Mechanismen beim Erreichen von Kapazitätsgrenzen im motorisierten Individualverkehr und im öffentlichen Personenverkehr und versucht, die Reserven zwischen Kapazitäts- und Mobilitätsgrenzen zu bestimmen. Durch zeitliches Verschieben von Fahrten und durch Ausschöpfen bisher noch nicht ausgelasteter Entlastungsrouten werden in der Schweiz noch Reserven für den motorisierten Individualverkehr in der Größenordnung von etwa 50 % geschätzt, die Ende des Jahrzehnts voraussichtlich erschöpft sein werden. Abschließend werden Maßnahmen vorgeschlagen und diskutiert, wie die Verkehrskapazitäten besser ausgeschöpft werden können und wie die Nachfrage entsprechend zu beeinflussen ist. Auch die zweckmäßige Zuteilung beschränkter Kapazitäten und die Minderung der Auswirkungen einer verringerten Mobilität werden noch kurz angesprochen.