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Detailergebnis zu DOK-Nr. 43106

ÖPNV-Planung in Landkreisen

Autoren P. Kirchhoff
M. Friedrich
M. Haller
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Nahverkehr 12 (1994) Nr. 9, S. 10-16, 8 B, 2 T

Durch die Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs und die dadurch ausgelöste Neuordnung des ÖPNV wird die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für den ÖPNV den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen. Dies ermöglicht eine Planung vor Ort. Diese Entwicklung wird dem ÖPNV neue Chancen eröffnen. Eine ÖPNV-fördernde Planung erfordert, daß die verschiedenen Elemente des Angebots - Betriebsformen, Fahrzeugtypen und Betreiberstrukturen - nachfragegerecht miteinander verknüpft werden und das Angebot aus einem Systemkonzept heraus entwickelt wird. Die wesentlichen Bestandteile eines Systemkonzeptes sind neben der Kombination unterschiedlicher Betriebsformen eine an der zentralörtlichen Struktur orientierte funktionale Gliederung des Netzes, die Einführung eines Systemtaktes sowie die Abstimmung von Takt, Umlaufdauer und Linienlänge. Für die beiden oberbayrischen Landkreise Erding und Rosenheim, die 40 und 60 km östlich von München entfernt liegen, wird beispielhaft die Anwendung des Systemkonzeptes aufgezeigt. Als Angebotsstandard werden hinsichtlich der Bedienungshäufigkeit vorgeschlagen: im Berufsverkehr mindestens drei Fahrtenpaare im Ein-Stunden-Takt; im Schülerverkehr mindestens ein Fahrtenpaar; im Einkaufs- und Erledigungsverkehr mindestens vier Fahrtenpaare im Zwei-Stunden-Takt; im Abendverkehr eine Fahrt in das Zentrum und eine spätere Rückfahrt. Die ÖPNV-Netze enthalten Eisenbahn- bzw. S-Bahn-Strecken, Buslinien im Zwei-Stunden-Takt und Linien im Richtungsbandbetrieb. Für den Planungsvorschlag werden für beide Landkreise der betriebliche Aufwand, die Kosten und die Einnahmen abgeschätzt.